Schlussstrich unter den Prozess um die behauptete Rufmordkampagne gegen Anno August Jagdfeld: Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) scheiterte der Immobilienunternehmer mit seiner Nicht-Zulassungsbeschwerde.
Der Name Anno August Jagdfeld ist untrennbar mit ehrgeizigen und mondänen Immobilienprojekten verbunden; etwa dem Luxushotel Adlon in Berlin oder Grand Hotel in Heiligendamm an der Ostsee.
Doch die Immobilienfonds Jagdfelds gerieten in massive Schieflage. Das rief die Investoren des Fonds - darunter auch die Signal Iduna - auf den Plan. Jagdfeld sah darin eine rufschädigende Kampagne und forderte vor dem Landgericht Dortmund Schadenersatz und Schmerzensgeld (Versicherungsbote berichtete). Sein Vorwurf: Unwahre und kreditschädigende Behauptungen habe der Versicherer über ihn verbreitet. Infolgedessen sei der Kurs der Fondsanteile am Hotel Adlon abgestürzt. Die Behauptungen hätten zu „Reputations- und Vermögensschäden der Mitglieder der Familie Jagdfeld und deren Unternehmen“ geführt. Das Landgericht Dortmund wies die Klage ab; Jagdfeld ging in Revision.
Auch der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm verneinte die geltend gemachten Ansprüche des Klägers. Die behauptete Rufmordkampagne wurde vor dem LG Dortmund nicht bewiesen, so die Richter. Auch Verfahrensfehler seien nicht festzustellen. An der „Richtigkeit der umfangreichen und nachvollziehbaren Beweiswürdigung des Landgerichts“ bestünden keine Zweifel, so das OLG Hamm. Damit blieb es bei der Entscheidung des Landgerichts. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließen die Richter des OLG Hamm nicht zu. Dagegen richtete sich eine Nicht-Zulassungsbeschwerde seitens Jagdfeld.
Doch auch die wurde nun vollständig zurückgewiesen. Damit ist klar: Signal Iduna wird keinen Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld an den Immobilien-Investor zahlen.