Unter Federführung der Techniker Krankenkasse (TK) haben die Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk), Hanseatische Krankenkasse (HEK) erstmals Antibiotika nach den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, kurz ALBVVG, ausgeschrieben und erfolgreich bezuschlagt.
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