Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 10,3 Prozent auf 2.915 gestigen. Diese hätten ganz überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen betroffen. Voraussetzung dafür sei ein Fehler in der Belehrung über das Widerspruchsrecht oder ein Fehlen von Pflichtinformationen. Überdies seien im vergangenen Jahr erstmals Beanstandungen der Abschlusskosten für die im Anschluss an Riesterbanksparpläne von Banken oder Sparkassen abgeschlossene Rentenversicherungsverträge aufgetreten, bei denen zum Eintritt in die Auszahlungsphase von Kunden als relativ hoch empfundene Abschlusskosten vom Kapital abgezogen worden. Die Leben-Police ist mit einem Anteil von 22,0 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden.
Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 2,8 Prozent mehr Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 2.637 zulässige Beschwerden. Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder zugenommen. Diese kletterten von 1.869 auf 2.407 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 18,2 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 12,7 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 5,5 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Annähernd jede neunte Beschwerde (11,5 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier fiel die Zahl der Beschwerden um 13,9 Prozent auf 1.523.
Der Bericht 2023 enthält auch Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,6 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei etwa vier von zehn Beschwerden der Fall (41,5 Prozent) gewesen.
Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich im Bericht. Verbraucher waren bei beispielsweise bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 61,5 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Unfallversicherung nur zu 31,7 Prozent der Fall war.
Im vergangenen Jahr seien 16.764 Verfahren beendet worden. Davon waren 12.501 zulässige Beschwerden. Von den zulässige Beschwerden wurde bei 44,2 Prozent der Fälle eine Entscheidung getroffen, um den Sachverhalt zu klären. In 4,8 Prozent der Fälle wurde den Beschwerdeführern eine Empfehlung ausgesprochen. Eine Abhilfe konnte in 30,5 Prozent der Beschwerden erreicht werden, um den Kundenzufriedenheit herzustellen. Bei 6,0 Prozent der Fälle wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt. In 9,3 Prozent der Beschwerden wurde die Beschwerde als ungeeignet bewertet. Ebenso wurden 5,2 Prozent der Beschwerden zurückgenommen.