Ein Wasserschaden im Keller kann schnell hohe Kosten verursachen. Doch nicht jeder Schaden wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Besonders kritisch ist es, wenn Grundwasser die Ursache ist. Hier bietet nur die Elementarschadenversicherung einen umfassenden Schutz.
Nicht jeder Wasserschaden im Gebäude wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Besonders problematisch sind Schäden, die durch Grundwasser verursacht werden. In solchen Fällen kann nur eine Elementarschadenversicherung finanzielle Unterstützung bieten.
Hochwasser und Unwetter hinterlassen Spuren
Aktuelle Unwetter und Hochwasser haben vielerorts sichtbare Spuren hinterlassen. Die Schäden durch das Hochwasser in diesem Jahr übertreffen sogar die Werte von 2002. Haushalte, die über eine Elementarschadenversicherung verfügen, können auf finanzielle Unterstützung hoffen, auch wenn keine direkte Überflutung vorliegt. Überschwemmungen von beispielsweise Kellern werden nicht von der herkömmlichen Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Ein vollgelaufener Keller ist keine Überschwemmung
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann bei einem vollgelaufenen Keller nicht von einer Überschwemmung die Rede sein. Eine Überflutung des Grund und Bodens liegt nur dann vor, wenn es zu einer Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschlägen kommt und sich das Wasser auch außerhalb des Gebäudes ansammelt.
Fallbeispiel: Grundwasser im Keller
Grundlage der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln war ein Fall aus dem Jahr 2011, bei dem 10 cm Grundwasser in ein versichertes Gebäude eindrangen. Dieses Grundwasser stellte jedoch keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar, da sich außerhalb des Gebäudes kein Schaden durch angesammeltes Wasser nachweisen ließ.
Wann liegt eine bedingungsgemäße Überschwemmung vor?
Von einer bedingungsgemäßen Überschwemmung kann die Rede sein, wenn angesammeltes Regenwasser und Schnee durch die Kelleraußentür eindringen oder wenn Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet sind. Keine Überschwemmung und damit kein Versicherungsfall liegt vor, wenn Wasser von der Straße in den Keller läuft, durch ein geöffnetes Fenster oder Dach eindringt oder wenn sich Wasser auf Gebäudeteilen ansammelt und dort Schäden verursacht. Auch eine Ansammlung von Wasser im Kellerniedergang gilt nicht als Ansammlung von erheblichen Wassermengen auf der Geländeoberfläche.
Elementarschadenversicherung bietet umfassenden Schutz
Wer sich auch im Falle von Schäden durch Grundwasser, Hochwasser und Regen umfassend versichert wissen möchte, sollte auf eine Elementarschadenversicherung nicht verzichten. Diese Versicherung bietet optimalen und ergänzenden Schutz in solchen Fällen und kann vor hohen finanziellen Belastungen bewahren.
Fazit
Ein Wasserschaden im Keller kann schnell zu erheblichen Kosten führen. Es ist daher wichtig, die verschiedenen Versicherungsoptionen zu kennen und den passenden Schutz für das eigene Zuhause zu wählen. Während die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung viele Schäden abdecken, bietet die Elementarschadenversicherung den notwendigen Schutz gegen Grundwasser und andere elementare Schäden. Hausbesitzer sollten daher prüfen, ob ihre Versicherungspolicen ausreichend sind und gegebenenfalls ihren Versicherungsschutz erweitern.