Risikosport Skifahren: eine Herausforderung für den Versicherungsschutz

Quelle: lena1@pixabay

Zwar ist Skifahren nicht gleich Skifahren – das Risiko für schwere Verletzungen ist bei alpinen Skidisziplinen (Abfahrt, Slalom etc.) natürlich größer als für den Skilanglauf. Dennoch empfiehlt sich zunächst eine Haftpflichtversicherung, die Sach- und insbesondere Personenschäden in einem genügenden Umfang abdeckt.

Wie hoch hierbei das Risiko ist, zeigt der prominente Unfall des ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten Althaus: eine kurze Unachtsamkeit beim Skifahren reicht, um einen Unfallgegner schwer zu schädigen oder sogar einen tödlichen Unfall zu verursachen. Bei schweren Verletzungen kann zum Beispiel eine bleibende Behinderung und eine Erwerbsunfähigkeit des Unfallgegners die Folge des Unfalls sein. Somit sollte die Police zum einen Sach- und insbesondere Personenschäden abdecken, sie sollte dies zum anderen aber auch mit einer ausreichend hohen Deckungssumme für ein derartiges Risiko tun.

Versicherungspflicht für Skifahrer in Italien

Für einige Regionen besteht sogar Versicherungspflicht, wenn man auf die Piste will – zum Beispiel für Italien seit dem 1. Januar 2022. Wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Italienische Pistenbetreiber sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, für Skifahrer die Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereithalten.

Allerdings sollte ausreichender Haftpflichtschutz beim Skifahren natürlich ein Gebot der Vernunft sein anstatt ein Gebot einer regional begrenzten Versicherungspflicht – besser wäre deswegen eine deutsche Haftpflichtpolice, die das Risiko des Skifahrens als eines von vielen Haftpflichtrisiken abdeckt. Wer bereits über eine solche Police eines deutschen Anbieters verfügt, für den bietet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft ein standardisiertes Formular an, um einen Haftpflichtnachweis für Italiens Skigebiete zu erbringen. Dieses Formular, das alle Angaben über den Versicherungsschutz in Deutschland erhält, ist sowohl in Deutsch als auch Italienisch verfasst. Mitversicherte Personen können ebenfalls in das zweisprachige Formular eingetragen werden.

Private Unfallversicherung für eigene Risiken

Eine Haftpflicht zahlt für die Schäden an Dritten, nicht jedoch für das eigene Risiko. Aus diesem Grund empfiehlt sich für Skifahrer unbedingt auch eine private Unfallversicherung. Die Deckungssumme sollte so gewählt sein, dass sie das Verletzungsrisiko angemessen abbildet.

Gerade durch die hohe Verletzungsgefahr können auch Phasen längerer Arbeitsunfähigkeit entstehen, ebenso können teure Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sein. Wichtig ist also eine angemessene Invaliditätsleistung. Zusätzliche Leistungen wie Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld und kosmetische Operationen im Falle von Verletzungen sind ebenso empfehlenswert – wenn eine Police dies nicht abdeckt, lohnen sich zusätzliche Bausteine und Produkte. Auch sollten Bergungskosten abgedeckt sein, die schnell enorme Summen verschlingen (und einen Privathaushalt ruinieren) können.

Wichtig ist es zudem, auf Klauseln zu achten. So liegt insbesondere bei älteren Policen ein Unfall nur dann vor, wenn „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einem Körperschaden führt“. Hierbei können Unfälle durch Eigenbewegung ausgeschlossen sein (Versicherungsbote berichtete). Sowohl für ski-begeisterte Versicherungsnehmer als auch für Vermittler empfiehlt sich demnach, Klauseln zu prüfen und ganz gezielt beim Versicherer nachzufragen, welche Leistungen für den Skisport durch eine Police abgedeckt sind – und notfalls eine spezielle Sportversicherung abzuschließen, die typische Unfall-Szenarien des Skisports abdeckt (zum Beispiel auch den Knieschaden ohne Fremdeinwirkung von außen).

BU- und Risikoversicherung: regelmäßiges Skifahren bei Antrag unbedingt angeben

Normalerweise sind für Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Risikolebensversicherungen Risiken mit einkalkuliert, sobald riskante Tätigkeiten nur im Urlaub ausgeführt werden. Anders aber ist es, wenn ein riskanter Sport oder ein riskantes Hobby regelmäßig ausgeübt werden – dann sind Sport und Hobby ein Fall für die Anzeigepflicht bei Antrag auf eine Versicherung. Für den Skisport trifft dies dann zu, wenn der Sport als Vereinssport betrieben wird oder wenn der Skifahrer an Wettkämpfen teilnimmt. Aber auch, wenn die sozialen Netzwerke gut gefüllt sind mit Beiträgen über regelmäßige Abfahrten, wird ein Versicherer von einer gewissen Regelmäßigkeit ausgehen.

In diesem Fall sollte Skifahren als Hobby schon bei Antrag auf eine BU- oder Risikolebensversicherung unbedingt angegeben werden, damit es nicht zu einer Anzeigenpflichtverletzung kommt. Bedingung ist freilich, dass im Antragsformular danach gefragt wird, was allerdings die Regel ist. Wer regelmäßig Ski fährt, sollte zudem durch Vermittler eine anonyme Risiko- Voranfrage bei den Versicherern vornehmen lassen. So können verschiedene Angebote eingeholt und verglichen werden (Versicherungsbote berichtete).