Airbnb, 9flat, Wimdu – das Geschäft mit Ferienwohnungen boomt. Damit der Urlaub aber nicht zu einer Kostenfalle wird, sollte man auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Versicherungsbote stellt vor, was beachtet werden muss.
Die Sommerferienzeit steht vor der Tür. In den letzten Jahren hat sich ein klarer Trend abgezeichnet: Immer mehr Menschen entscheiden sich für Ferienwohnungen oder -häuser anstatt für klassische Hotelaufenthalte. Diese Entwicklung wird durch Plattformen wie Airbnb, 9flat und Wimdu unterstützt – diese bieten eine einfache und oft preisgünstige Möglichkeit, individuell gestaltete Unterkünfte zu finden. Ferienwohnungen bieten mehr Platz, Privatsphäre und oft auch die Möglichkeit, in authentischen Wohngegenden zu verweilen, was viele Reisende anzieht.
Doch bevor die Reise beginnt, sollten Urlauber sicherstellen, dass sie gegen mögliche Schäden in ihrer Ferienunterkunft abgesichert sind. Was passiert, wenn in der Ferienimmobilie etwas kaputt geht? Übernimmt die Versicherung des Mieters den Schaden? Grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss finanziell geradestehen – entweder aus dem eigenen Vermögen oder über eine Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch im Urlaub, egal ob im Hotel oder in einer Ferienwohnung.
Schäden am Inventar: viele Haftpflicht-Policen leisten nicht
Beschädigt ein Mieter das Inventar der Ferienwohnung, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Urlauber sollten daher schon vor Reiseantritt ihre Haftpflichtversicherung überprüfen. Denn oft sind Schäden an gemieteten Sachen nicht automatisch abgedeckt, sondern werden über die Versicherungsbedingungen sogar explizit ausgeschlossen.
So heißt es zum Beispiel in den Musterbedingungen für die Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB; Stand 2016): ausgeschlossen sind "Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen" hat oder die Sachen "Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind."
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) nennt auf seiner Verbraucherseite Schäden, die dann nicht versichert sind – das Verschütten von Rotwein auf den Teppich zum Beispiel oder das Abreißen eines Vorhangs. Zum Inventar gehört alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbaut ist – Fernseher, Küchengeräte, Möbel. Schnell ist hier durch Unachtsamkeit ein teurer Schaden verursacht.
Jedoch: mittlerweile gibt es auch Policen oder Zusatzbausteine, über die sich gemietete Sachen mitversichern lassen (und damit auch das Inventar einer Mietwohnung). Hier sollte man zunächst die Versicherungsbedingungen prüfen (oder prüfen lassen) oder sich an die Versicherung wenden und den nötigen Schutz nachfragen.
Gebäudeschäden sind in der Haftpflicht eingeschlossen
Anders als bewegliche Sachen sind Schäden an gemieteten Gebäude in der Haftpflicht eingeschlossen – auch für die Ferienwohnung. Hierzu zählt alles, was fest mit dem Gebäude verbaut ist. Der GDV erklärt: "Wenn also in der gemieteten Ferienwohnung eine Tür zu Bruch geht oder der teure Fußboden durch einen Wasserschaden beschädigt wird, zahlt immer die private Haftpflichtversicherung. Als Teil des Gebäudes gilt alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – zum Beispiel die Regenrinne, das Parkett oder die Badewanne."
Airbnb und Co. – was hier zu beachten ist
Airbnb ist eine Online-Plattform, die Privatpersonen ermöglicht, ihre Wohnungen, Häuser oder einzelne Zimmer als kurzfristige Ferienunterkünfte zu vermieten. Seit der Gründung im Jahr 2008 hat Airbnb weltweit großen Anklang gefunden und die Reise- und Übernachtungsbranche revolutioniert. Die Plattform bietet eine breite Auswahl an Unterkünften, von einfachen Zimmern bis hin zu luxuriösen Villen. Die Plattform ist benutzerfreundlich und ermöglicht es, mit wenigen Klicks eine passende Unterkunft zu finden und zu buchen.Für viele ermöglicht das Konzept eine Alternative zum Massentourismus in Hotels – insbesondere für Familien oder größere Gruppen, die eine ganze Wohnung oder ein Haus mieten können.
Das Konzept freilich bietet auch eine Zahl an Haftungsrisiken, die einen besonderen Versicherungsschutz erfordern. Das Portal selbst stellt zwei "Garantien" zur Verfügung, die jeder ohne Aufpreis erhält, der die Plattform zum Anbieten oder Mieten einer Ferienwohnung nutzt. Diese dienen aber zunächst dem Schutz der Gastgeber. Wichtig ist: die Gastgeber-Garantien werden auch kritisch bewertet – und sollten kein Grund sein, auf einen genügenden Haftpflichtschutz (auch für das Inventar) zu verzichten.
Versicherung zum Schutz für Gastgeberinnen und Gastgeber
Diese Leistung soll die Gastgeber vor Ansprüchen Dritter schützen – zum Beispiel, wenn sich ein Gast in einer Ferienwohnung verletzt bzw. wenn er auf eine Art zu Schaden kommt, die der Gastgeber durch seine Haftung zu verantworten hat. Abgedeckt sind: Körperverletzung eines Gastes (oder anderer Personen); Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum eines Gastes (oder einer anderer Personen); Schäden, die von einem Gast (oder einer anderen Person) in gemeinsam genutzten Bereichen für Dritte verursacht wurden (abgedeckt durch diesen Baustein sind aber nicht Gebäudeschäden an der Ferienwohnung selbst, sondern nur Schäden in mit Dritten genutzten Gebäuden – auf der Airbnb-Seite werden Schäden am Foyer eines Gebäudes oder Schäden an umliegenden Gebäuden als Beispiel genannt). Die Versicherungssumme liegt bei einer Million US-Dollar (rund 932.390 Euro).
Die "Gastgeber-Garantie"
Die "Gastgeber-Garantie" dient nun tatsächlich auch dem Haftpflichtschutz für Schäden an der Ferienwohnung. Airbnb erklärt auf seiner Webseite: bis zu einer Deckung in Höhe von drei Millionen US-Dollar (rund 2,8 Mio. Euro) soll die Garantie für den seltenen Fall schützen, dass während eines Aufenthalts auf Airbnb eine Unterkunft oder Eigentum durch einen Gast beschädigt werden. Abgedeckt sind Schäden an Unterkunft und Mobiliar, Schäden an geparkten Autos, Booten oder anderen Fahrzeugen sowie auch Reinigungskosten für die Entfernung von Flecken, die von Gästen oder deren Haustieren verursacht wurden.
Obacht bei Airbnb: "Der Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden ist keine Versicherungspolice"
Wie aber ist der Versicherungsschutz bei Airbnb zu bewerten? Der Gesamtverband der Versicherer ist skeptisch. Denn eine wirkliche Versicherungspolice ist nur jene "Versicherung zum Schutz für Gastgeberinnen und Gastgeber", die Haftungsrisiken des Gastgebers in Höhe bis eine Millionen Dollar abdeckt. Anders verhält es sich mit der "Gastgeber-Garantie". Hierzu schreibt der GDV auf seiner Verbraucherseite:
Airbnb macht selbst darauf aufmerksam, dass seine Gastgeber-Garantie "keine Versicherung sei und nicht als Ersatz oder Vertretung einer Haushaltsversicherung" betrachtet werden sollte. Hinzu kommen Hürden, die eine Airbnb-Vermieter bei einer Schädigung überwinden muss. Möchte er von der "Gastgeber-Garantie" eine Beschädigung ersetzt bekommen, muss er:
- zuerst den Gast kontaktieren, der die Zerstörung verursacht hat;
- nachweisen, dass das beschädigte Inventar tatsächlich ihm gehört;
- Anzeige erstatten und einen Polizeibericht anfordern, wenn der Schaden 300 US-Dollar übersteigt.
9flat und Wimdu: Absicherung auf niedrigem Niveau
Bei anderen Portalen gibt es zwar auch Versicherungsleistungen, jedoch auf niedrigem Niveau. Bei Wimdu liegt die Deckungssumme bei maximal 500.000 Euro, Schäden am Inventar sind auf 5.000 Euro begrenzt. Zudem kritisiert der GDV auf seiner Webseite (allerdings mit Stand 2019): Hochwertige Elektronik mit einem Wert von über 1.500 Euro sei gar nicht erst versichert.
Bei 9flat ist eine Versicherung gegen unbeabsichtigte Mietsachschäden inbegriffen – die Deckungssumme liegt bei 500.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Zudem muss der Vermieter zu Beginn der Versicherung eine Inventarliste einreichen, so dass aufgelistetes Inventar im Versicherungsschutz enthalten ist. Tut er dies nicht oder reicht er erst hinterher eine Liste nach, besteht für das Inventar kein Versicherungsschutz. Nähere Informationen hierzu sind auf der Verbraucherseite des GDV verfügbar.
Fazit
Wer eine Ferienwohnung mieten will, sollte unbedingt auf ausreichend Haftpflichtschutz achten. Denn zwar sichern Anbieter wie Airbnb, 9flat und Wimdu mit einem Mindestschutz die Vermieter. Weil dieser Schutz aber gering ist und zudem an gewisse Hürden geknüpft ist, besteht ein hohes Risiko groß, dass der Mieter für von ihm verursachte Haftpflichtschäden leisten muss – entweder mit seinem Vermögen oder durch Leistungen seiner Haftpflichtversicherung.
Von zentraler Bedeutung ist hierbei auch, das Inventar nachzuversichern, sofern die Police gemietete Sachen ausschließt. Denn dann leistet der Haftpflichtversicherer nur für Gebäudeschäden, nicht aber für Schäden an beweglichen Sachen. Deswegen sollten sich Urlauber vor Antritt der Reise an die Versicherung oder einen Vermittler wenden. Hier kann geprüft werden, ob Inventarschäden mitversichert sind – und gegebenenfalls das Risiko nachversichert werden.