Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine unverbindlichen Musterbedingungen für die Binnenschiffsversicherung grundlegend überarbeitet. Die neue Struktur sieht neben der klassischen Kasko- und Haftpflichtdeckung zahlreiche optionale Deckungsbausteine vor. Mit den Zusatzbausteinen lassen sich unter anderem der Ertragsausfall des Schiffes, persönliche Gegenstände und an Bord mitgeführte Fahrzeuge versichern. Eine sogenannte „Minenklausel“ versichert das Schiff zusätzlich gegen Schäden durch Kriegswerkzeuge, zum Beispiel Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.
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