Unfallversicherung:  „Für Ski- und Bergsportler sind Bergungskosten von hoher Bedeutung"

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Für Freizeitsportler sind Unfallversicherungen von zentraler Bedeutung. Versicherungsbote sprach hierzu mit Christian Arns – Abteilungsleiter Konzernkommunikation bei der Debeka.

Versicherungsbote: Welche typischen Unfallrisiken deckt eine Unfallversicherung für Freizeitsportler ab und was sind die wichtigsten Bedingungen, die Vermittler ihren Kunden nahelegen sollten?

Christian Arns: Häufige Unfallrisiken im Freizeitsport sind beispielsweise

  1. Bänder- / Muskelrisse bei Ballsportarten
  2. Knieverletzungen und Gehirnerschütterungen beim Skifahren
  3. Knochenbrüche beim Fahrradfahren
  4. Die akute Höhenkrankheit (z. B. Höhenlungen-/hirnödem), Erfrierungen oder 
Verschollenheit bei Bergwanderern
  5. tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen.

Was ist die primäre Aufgabe einer Unfallversicherung?

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Vorrangig sichert die Unfallversicherung die Invaliditätsleistung ab. Eine Invalidität liegt vor, wenn durch einen Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.

Eine private Unfallversicherung schützt den Versicherten weltweit und rund um die Uhr. Vermittler sollten darauf achten, dass der Kunde stets die aktuellen Versicherungsbedingungen in seinem Vertrag hat, da sich der Versicherungsschutz stetig verbessert. Er ist damit oft beitragsfrei sehr viel umfangreicher und beinhaltet in der Regel auch den erweiterten Unfallbegriff.

Der erweiterte Unfallbegriff beinhaltet Leistungen, die früher nicht mit versichert waren?

Exakt. Über den erweiterten Unfallbegriff sind beispielsweise mitversichert:

  • erhöhte Kraftanstrengung, Eigenbewegung, Sport;
  • tauchtypische Gesundheitsschäden;
  • Infektionen;
  • allergische Reaktionen durch Insektenstiche- und bisse.

Um nur einige zu nennen – die Liste ist keineswegs vollständig. Gerade bei tauchtypischen Gesundheitsschädigungen kommt die Nutzung einer Dekompressionskammer zum Einsatz. Daher sollten insbesondere Tauchsportler darauf achten, dass diese Kosten mitversichert sind. Für Ski- und Bergsportler sind die Bergungs- und Transportkosten von hoher Bedeutung. Hier lohnt sich ein Blick in die Police, ob diese Kosten ebenso mitversichert sind. Die Debeka hält aktuell eine Versicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro für angemessen.

 „Sinnvoll für Freizeitsportler ist ein Krankenhaustagegeld“

Gibt es besondere Klauseln oder Zusatzoptionen für Freizeitsportler, die häufig übersehen werden? Wie können Vermittler diese am besten erklären?

Sinnvoll für Freizeitsportler ist z. B. ein Krankenhaustagegeld. Hier wird ein versicherter Tagessatz je vollstationären Aufenthalt sowie ein Genesungsgeld abgesichert. Darüber hinaus erhält der Versicherte auch eine Leistung, wenn aufgrund der erlittenen Unfallverletzung eine ambulante Operation durchgeführt wird.

Auch der Einschluss einer Einmalzahlung bei Knochenbruch und eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen ist sehr sinnvoll. Zum Teil leisten dies Premiumtarife. Bei der Debeka bietet dies die Leistungsvariante Comfort Plus.

Eine weitere Ergänzung ist die Unfallrente. Sie ist optional versicherbar. Ab einem Invaliditätsgrad von meist 50 Prozent sichert man sich so eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Diese hilft, persönliche finanzielle Lücken, die durch den Unfall entstehen, abzudecken.

Wie hoch sollte die Deckungssumme im Durchschnitt sein, um Freizeitsportler ausreichend abzusichern?

Dies richtet sich nach dem Einkommen der versicherten Person. Als Faustformel gilt das dreifache Jahresbruttoeinkommen, idealerweise sogar das fünffache. Die Unfallversicherung muss bedarfsgerecht beraten werden, da der Anspruch im Schadensfall von Person zu Person verschieden ist. Eine Mindestabsicherung von 150.000 Euro in der Grundsumme sollte dabei nicht unterschritten werden.

Welche Sportarten sind üblicherweise ausgeschlossen und was sollten Vermittler in diesen Fällen ihren Kunden raten?

Teilnahmen an motorisierten Rennsportveranstaltungen sind in der Regel ausgeschlossen. In diesem Fall müssten sich die Interessenten an spezielle Anbieter wenden. Aber auch weniger gefährliche Sportarten wie Downhill-Biken, Vollkontaktkampfsport oder Tauchen sind bei vielen Anbietern ausgeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen ist immer empfehlenswert.

Was sind Ihre besten Tipps für Vermittler, um Hobbysportler im Schadensfall optimal zu unterstützen und abzusichern?

Eine optimale Unterstützung bieten im Schadensfall sogenannte Assistance Pakete. Diese beinhalten z. B. Haushaltshilfen, Menüservices, Fahrdienste, Pflegemaßnahmen, aktive medizinische Begleitungen usw. Bei der Debeka bietet das Leistungspaket ServicePlus diese umfangreichen Assistance- und Rehabilitationsleistungen, um nach einem Unfall schnellst- und bestmöglich in den Alltag zurückzukehren zu können.

Auch ist es empfehlenswert, Leistungen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Kosten für behindertengerechte Mehraufwendungen (z. B. Umbauten und Umzug) usw. bei schweren Unfallverletzungen abzusichern. Das Debeka-Leistungspaket Unfallschutzversicherung deckt auch derartige Kosten als Zusatzoption ab.