Generali mit Gesundheitspartner und uniVersa erhöht Versicherungssummen in der PHV

Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat per Verordnung der Bundesregierung der Rentenerhöhung zum 1. Juli zugestimmt. Diese beträgt in den alten und neuen Ländern 4,57 Prozent. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich. Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Ab 1. Juli 2024 gilt für sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.

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