Lebensversicherung: Überschussbeteiligungen steigen nur langsam

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Die stillen Lasten waren gegenüber dem Vorjahr rückläufig, was eine positive Nachricht ist. Sie lagen zum Jahresende 2023 branchenweit bei 75 Milliarden Euro - nachdem sie 2022 sogar auf 105 Milliarden Euro gestiegen waren. „Bei den stillen Lasten handelt es sich um unrealisierte Verluste auf den Zinsanlagen“, erklärt Assekurata-Bereichsleiter Heermann. „Zwar müssen die Versicherer diese nach den handelsbilanziellen Regeln nicht realisieren oder abschreiben, dennoch stellen sie eine Bürde für die Bemühungen dar, den höheren Marktzins am Kapitalmarkt zu vereinnahmen.“

Die Anbieter versuchen daher, durch den teilweisen Verkauf von Anleihen die stillen Lasten in ihren Büchern zu reduzieren, berichtet Assekurata weiter. Dabei zeigt sich das Problem: Beim Verkauf realisieren sich nun die Verluste, die zunächst nur auf dem Papier vorhanden waren. Das belastet das Versichertenkollektiv. Denn der Verkauf mit Wertverlusten schmälert die Nettoverzinsung, die im Bilanzjahr 2023 mit 2,30 Prozent weiterhin unter den Umlaufrenditen am Kapitalmarkt lag.

Erneut schwächelndes Neugeschäft - und positiver Ausblick

Laut Assekurata wird die Dynamik der Umschichtungen in der Kapitalanlage auch durch das geringe Neugeschäft gebremst. Das Geschäftsjahr 2023 war durch einen Rückgang des Prämienbestands der Branche um vier Prozent auf 89 Milliarden Euro gekennzeichnet, was hauptsächlich auf die weiterhin rückläufigen Einmalbeiträge zurückzuführen ist, die unter den erschwerten Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu den Konditionen der Banken leiden. Für 2024 erwartet Assekurata einen weiteren Rückgang des Bestands auf 87,5 Milliarden Euro.

Doch der Ausblick ist vorsichtig optimistisch. „Langfristig dürfte das Branchenwachstum aber von der verbesserten Ertragslage, höheren Überschussbeteiligungen sowie steigenden Realeinkommen und einem zunehmendem Vorsorgebedarf in der Bevölkerung profitieren“, prognostiziert Lars Heermann. Das deckt sich auch mit dem aktuellen ifo-Geschäftsklimaindex. Bei dem Stimmungsbarometer der Branche waren es überproportional die Lebensversicherer, die ihre Geschäftserwartungen für die kommenden sechs Monate positiv bewerteten und eine Verbesserung ihrer Geschäftsentwicklung prognostizierten.

Neuer Höchstrechnungszins - Comeback von Riester?

Neue Argumente für den Abschluss einer Lebensversicherung könnte auch der gesetzliche Höchstrechnungszins liefern, der ab Januar 2025 von 0,25 Prozent auf 1,00 Prozent ansteigt. „Dies ist die erste Erhöhung des Höchstrechnungszinses seit 30 Jahren und somit eine völlig ungewohnte Situation für die Lebensversicherer, die zwischenzeitlich immer nur auf Absenkungen reagieren mussten“, stellt Lars Heermann heraus. „Dadurch gewinnen Lebensversicherer mehr Spielraum bei der Kalkulation, da sich durch den erhöhten Rechnungszins die erforderliche Deckungsrückstellung für garantierte Leistungen verringert.“

In der Konsequenz führe dies dazu, dass Lebensversicherer bei gegebener Garantie die chancenreiche Allokation in den Produkten steigern oder höhere garantierte Leistungen in der Anspar- und Rentenphase einkalkulieren können. Dadurch steige die Attraktivität und die Wahlmöglichkeit für die Kunden.

Zudem dürften einige Anbieter auch Riester-Verträge wieder anbieten, die zum aktuellen Höchstrechnungszins kaum eine Rolle mehr spielen, da sie gesetzlich eine vollständige Bruttobeitragsgarantie erfordern, blickt Assekurata voraus. Viele Versicherer hatten sich in Niedrigzins-Zeiten aus dem Riestergeschäft zurückgezogen, da sie selbst Probleme hatten, die Beitragsgarantie zu bedienen. Die Bruttobeitragsgarantie bei Riester-Renten bedeutet, dass der Versicherer dem Sparer zusichert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und erhaltenen staatlichen Zulagen zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert verfügbar sind.

Mit Blick auf Riester bleibt aber abzuwarten, ob und wie die Bundesregierung die staatlich geförderte Altersvorsorge reformiert und ob die Riester-Rente hierbei noch eine Rolle spielen wird. Nachdem die Bundesregierung eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung von Reformideen beauftragt hat ("Fokusgruppe private Altersvorsorge"), liegt das Reformvorhaben derzeit brach. Während die Fokusgruppe ein Festhalten an Riester empfiehlt, haben sich die ebenfalls einflussreichen Wirtschaftsweisen alternativ für einen staatlich organisierten Aktienfonds als Standardprodukt für die private Altersvorsorge ausgesprochen.