Fahrradschutzbrief: praktisch, doch nicht immer lohnenswert

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Sowohl der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club als auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) bieten den Fahrradschutzbrief als attraktive Zusatzleistung für ihre Mitglieder an. Dieses Angebot dient nicht nur der Mitgliedergewinnung, sondern stellt auch einen attraktiven Mehrwert dar. Anhand der Leistungen kann man gut Vorteile der Produkte, aber auch deren Grenzen aufzeigen.

ADFC: Standard- und Premiumschutz

Das Produkt des ADFC nennt sich „Pannenhilfe“ bzw. ADFC Fahrrad-Schutzbrief. Das Produkt gibt es sowohl mit verschiedenem Versicherungsumfang als auch mit verschiedenem Personenkreis – Risikoträger ist die Roland.

Wer eine Einzelmitgliedschaft abschließt (Kosten ab dem Alter von 27 Jahren 66 Euro jährlich; für Jugendmitglieder 16 Euro jährlich und für Mitglieder zwischen 22 und 26 Jahren 33 Euro jährlich), erhält den Standart-Pannenschutz automatisch dazu. Für Familienmitgliedschaften (78 Euro jährlich) wird der Versicherungsumfang auf die Familie erweitert. Der Standardschutz (gemäß ADFC-FSB 2016) bedeutet Pannenschutz in Deutschland mit 24-Stunden Service, mobiler Pannenhilfe (nur der Service, nicht jedoch die Ersatzteile) und „Abschleppen“ (bzw. Transport) des Fahrrads (einschließlich Gepäck) zur nächstgelegenen Werkstatt oder zum Wohnsitz. Versichert sind alle Arten von Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs und mitgeführten Fahrrad-Anhängern, die jeweils weder gewerblich genutzt noch zulassungs- oder versicherungspflichtig sind.

Nicht geleistet wird für den Transport beschädigter Akkus

Wichtig sind aber auch die Ausschlüsse:

  • So wird zum Beispiel nicht geleistet, wenn mit dem Fahrrad an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen wurde, sofern diese Fahrten auf (auch nur zeitweise abgesperrten) Strecken stattfinden.
  • Eine weiterer Ausschluss erstaunt: geleistet wird auch nicht für den „Transport eines am Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.“ Anscheinend ist hier das Kostenrisiko (zum Beispiel aufgrund drohender Brand- und Explosionsgefahren) zu hoch für das geringe Versicherungsvolumen der Produkte.

ADFC-PannenhilfePlus beinhaltet auch Leistungen nach Diebstahl

Die Premium-Variante der ADFC-Pannenhilfe beinhaltet auch einen Versicherungsschutz bei Diebstahl – dies für einen Aufpreis von 11,90 Euro jährlich. Wichtig ist: ersetzt wird hierbei nicht das Rad. Allerdings gibt es Leistungen für die Weiter- oder Rückfahrt (bis zur Höhe von 500 Euro), für ein Leih- oder Mietfahrrad (max. je 50 Euro für 14 Tage) oder für eine Hotelübernachtung (je 100 Euro für bis zu fünf Tage). Die Leistungen zeigen deutlich, dass es bei vielen Fahrradschutzbriefen nicht darum geht, die Leistungen komplett zu übernehmen, sondern die Auswirkungen der versicherten Ereignisse abzumildern.

Die ADAC- Fahrradpannenhilfe

Auch die ADAC-Fahrrad-Pannenhilfe gibt es als Bonus zur Mitgliedschaft dazu (die ADAC-Mitgliedschaft gibt es ab 54 Euro, die Premium-Variante für 139 Euro beinhaltet zusätzliche Leistungen wie einen Auslandskrankenschutz). Und auch die Fahrradpannenhilfe des ADAC ist auf den deutschen Raum beschränkt. Der Schutz beinhaltet Pannen- und Unfallhilfe (Reparatur vor Ort) oder Transport zur Werkstatt, ebenso Bergung des Rades (mit der Einschränkung: sofern der Schadenort für das Einsatzfahrzeug zulässig und sicher erreichbar ist). Ein Diebstahlschutz ist nicht vorgesehen – hierfür bietet der ADAC eine eigene Fahrradversicherung. Ausgeschlossen ist auch eine Leistung, sobald das Fahrrad durch eigene Fahrlässigkeit beschädigt wurde.

Weitere Automobilclubs bieten Schutz – teils auch europaweit

Weitere Automobilclubs bieten Schutz, und dieser geht zum Teil auch über ADFC und ADAC hinaus – so bietet der Basistarif des ACE Auto Club (72 Euro jährlich) sogar europaweit eine Unfall- und Pannenhilfe; diese gilt auch für das Fahrrad und E-Bikes. Auch beim ACE ist die Roland der Risikoträger. Der Fahrrad-Schutzbrief des ACE leistet auch bei Diebstahl des Fahrrades oder des E-Bikes, Diebstahl von Teilen (z. B. auch Akkus), Diebstahl von Fahrradgepäck (z. B. Campingausrüstung, Kleidung) und -zubehör. Auch hier wird nicht das gestohlene Rad ersetzt, sondern es werden Kosten für Leih- oder Mietfahrrad sowie Fahrrad-Rücktransport und Übernachtungskosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Wer die Mitgliedschaft in einem Automobilclub in Erwägung zieht, sollte demnach auch die Schutzbrief-Leistungen für Fahrräder und E-Bikes vergleichen.