Das Landgericht Mannheim hat entschieden: Die Kompass Group Deutschland AG muss ihren Namen ändern. Ein weiterer Antrag wegen unlauteren Wettbewerbs ist anhängig. Die Kompass Group AG sieht darin einen Etappensieg gegen Identitätsdiebstahl.
Die Kompass Group AG hat einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt: Das Landgericht Mannheim gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung statt, wodurch die Kompass Group Deutschland AG verpflichtet wird, ihren Firmennamen zu ändern. Gegenüber dem Branchendienst procontra-online bestätigte das Gericht den Entscheid. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Kompass Group AG, Hans-Gerd Coenen, begrüßt das Urteil als Klarstellung, dass es sich bei der neuen Gesellschaft um Identitätsdiebstahl handelt.
„Jetzt haben wir endlich die gerichtliche Bestätigung, dass es nur eine Kompass Group AG gibt und das sind wir“, betont Coenen. Die neue Gesellschaft hatte fälschlicherweise behauptet, als Nachfolgerin der ursprünglichen Kompass Group AG zu agieren. Diese Täuschung soll nun ein Ende haben, so Coenen. Allerdings hat das Mannheimer Urteil noch keine Rechtskraft erlangt.
Trotz des Urteils hat die Kompass Group Deutschland AG bisher nicht reagiert. Daher plant die Kompass Group AG, ein empfindliches Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu beantragen. Ein weiterer Antrag auf einstweilige Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs ist am Landgericht Karlsruhe anhängig.
Die beiden Unternehmen befinden sich seit April in einem Rechtsstreit (Versicherungsbote berichtete).