Reiseabbruchversicherungen bieten Versicherungsschutz, sobald eine Reise ungeplant abgebrochen werden muss. Trotz der Beliebtheit dieser Versicherungen sind viele Menschen nicht vollständig darüber informiert, was abgedeckt ist und was nicht. Versicherungsbote hat sich die Bedingungen angesehen.
Reiseabbruchversicherung: die Versicherung bei Abbruch nach Reiseantritt
Reiseabbruchversicherungen bieten Schutz für Reisende, die ihre Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder ungeplanter Reise abbrechen müssen. Sie werden einzeln angeboten oder in Kombination mit Reiserücktrittsversicherungen. Zugrunde liegende Informationen zu diesem Produkt finden sich in den „Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiseabbruchversicherung 2008/2021 (VB - Reiseabbruch 2008/2021)“ des GDV. Erstattet werden - bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme - die nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten. Zudem enthält die Reiseabbruchversicherung aber auch einen Versicherungsschutz, wenn die Reisenden zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen sind.
Freilich leistet die Reiseabbruchversicherung nur, wenn eines der versicherten Ereignisse eintritt. Diese Ereignisse umfassen:
- Krankheit, Unfall oder Tod: Der Versicherte selbst, ein naher Angehöriger oder eine mitreisende Person erkrankt schwer, erleidet einen Unfall oder verstirbt.
- Schwangerschaft: Komplikationen während der Schwangerschaft oder die Feststellung einer Schwangerschaft nach Reiseantritt.
- Schaden am Eigentum: Ein erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten, der seine Anwesenheit erfordert, wie durch Feuer oder Einbruchdiebstahl.
- Andere wichtige Gründe: Dies können unvorhergesehene betriebliche Kündigungen oder der Beginn einer neuen Arbeitsstelle sein.
- Auch Leistungen für einen verlängerten Aufenthalt deckt der Versicherungsschutz ab – und zwar dann, wenn "für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss." Wichtig ist hier die fehlende Transportfähigkeit sowie der längere Aufenthalt in einem Krankenhaus.
Obacht bei Vorerkrankungen
Ein wichtiger Ausschlussgrund für die Reiseabbruchversicherung ist, dass Leistungen nur für unerwartete und schwere Erkrankungen erbracht werden. Dies bedeutet, dass chronische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Erkrankungen, die kurz vor Reiseantritt aufgetreten sind oder in Schüben verlaufen, wie Multiple Sklerose oder Morbus Crohn, sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Allerdings ist ein erneutes Auftreten einer Krankheit versichert, wenn die letzte Erkrankung lange genug zurückliegt und keine Behandlung in einer bestimmten Zeit vor Reiseantritt durchgeführt wurde. Hier variieren die Fristen zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren, je nach Versicherer.
Weitere Ausschlüsse
- Vorsätzliches Handeln: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Reiseabbruchs (z.B. durch eine Straftat) leistet die Versicherung nicht.
- Psychische Erkrankungen: Diese sind nur versichert, wenn sie erstmals akut auftreten und von einem Facharzt bestätigt werden. Schübe chronischer psychischer Erkrankungen sind ausgeschlossen.
- Kriegs- und Unruhezustände: Ereignisse durch Krieg, innere Unruhen oder Terrorakte sind ebenfalls ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Reisen in politisch instabile Regionen, für die kein Schutz besteht, wenn die Risiken zum Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt waren.
- Auch leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht für "Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war". Besteht also in der Zeit der Buchung schon eine bekannte Gefahr, die zu einem vorzeitigen Abbruch der Reise führen könnte, ist die Reiserücktrittsversicherung kein Ausweg aus den finanziellen Risiken.
Der unverzichtbare Schutz einer Reisekrankenversicherung
Neben der Reiseabbruchversicherung ist eine Reisekrankenversicherung essenziell, um sich vor hohen Kosten im Krankheitsfall im Ausland zu schützen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland oft nur begrenzte Leistungen, was in Notfällen schnell zu hohen Kosten führen kann. Warum aber ist Auslandskrankenschutz unverzichtbar, was unterscheidet ihn vom Reiseabbruchschutz?
Warum eine Reisekrankenversicherung unverzichtbar ist
Auch die Reiseabbruchversicherung leistet für einen Rücktransport bei Erkrankung – deckt aber weit weniger Risiken zu einer viel geringeren Versicherungssumme ab. Hierbei sollte man ein wichtiges Detail der Versicherungsbedingungen nicht übersehen. Denn geleistet werden "Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität" – es sind also nur Kosten in Höhe der gebuchten Rückreise. Was hingegen nicht durch die Reiseabbruchversicherung gedeckt ist: Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie für die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen – und somit für einen medizinischen Rückholdienst.
Medizinischer Rücktransport verursacht enorme Kosten
Bei schweren Erkrankungen ist oft kein normaler Rückflug denkbar. Sondern während des Rückflugs muss der Patient medizinisch betreut und versorgt werden, muss häufig durch medizinische Geräte während des Flugs versorgt, eventuell im Liegen transportiert werden etc. Das verursacht ein Vielfaches an Transport- und Behandlungskosten, so dass sich ein solcher Rücktransport von einer normalen Rückreise stark unterscheidet. Welche hohen Kosten bei Erkrankung oder Unfall im Ausland drohen, wird an folgenden Zahlen ersichtlich:
- So kostet schon ein medizinisch notwendiger Rücktransport von Mallorca nach Deutschland etwa 12.500 Euro, informiert der Flugdienst des Deutschen Roten Kreuzes.
- Kosten des medizinischen Rückholdienstes für einen Flug von Rio de Janeiro nach Düsseldorf liegen bereits bei etwa 72.500 Euro.
- Und vor einigen Jahren ging der Fall eines jungen IT-Spezialisten durch die Medien, der drohende Kosten anschaulich verdeutlicht: Nach einem Treppensturz in Thailand lag der Patient im Koma. Seine Familie wollte ihn nach Deutschland zurückholen – auch, um eine medizinische Behandlung nach deutschen Standards sicherzustellen. Die Kosten des Rücktransportes lagen jedoch bei 80.000 Euro – und konnten nur durch Spenden aufgebracht werden (Versicherungsbote berichtete).
Eine Reisekrankenversicherung deckt diese Risiken ab und bietet umfangreichen Schutz – Voraussetzung ist eine Versicherungssumme, die insbesondere für kostenintensive Länder auch ambulante und stationäre Behandlungskosten abdeckt. In den USA können die Kosten für eine Notfallbehandlung zum Beispiel schnell mehrere tausend Dollar betragen, Kosten für eine Blinddarmoperation sogar bereits über 100.000 Dollar und Kosten einer intensivmedizinischen Behandlung sogar bis zu 10.000 Dollar täglich (Versicherungsbote berichtete). Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist daher dringend zu empfehlen.