Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz veröffentlicht. Die Verordnung sieht eine Anhebung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung und die entsprechende Anpassung für Pensionsfonds vor. Außerdem soll die Verordnung die absoluten Untergrenzen für die Mindestkapitalanforderung von Versicherungsunternehmen aufgrund einer Bekanntmachung der Europäischen Kommission aktualisieren. Im Rahmen dieser Verordnung sollen nur diese Änderungen vorgenommen werden.
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