Arbeiten europaweit: Was Angestellte ausländischer Unternehmen beachten müssen

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Deutsche Arbeitnehmer, die ins Ausland ziehen und in ausländischen Unternehmen arbeiten, haben die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu leisten. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob sie im Ausland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder nicht. Die freiwillige Beitragszahlung kann helfen, Lücken im Rentenverlauf zu vermeiden und die Rentenhöhe zu sichern.

Die freiwillige Versicherung erfolgt grundsätzlich auf Antrag. Dieser kann zum Beispiel in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei einem Versichertenberater / Versichertenältesten gestellt werden. Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden. Es gibt Mindest- und Höchstbeiträge, die jährlich angepasst werden. Für das Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag 83,70 Euro pro Monat und der Höchstbeitrag 1.320,60 Euro pro Monat. Arbeitnehmer können selbst entscheiden, wie viel sie monatlich oder jährlich einzahlen möchten, wobei auch Einmalzahlungen möglich sind.

Vorteile der freiwilligen Beitragszahlung

Die freiwillige Beitragszahlung zur deutschen Rentenversicherung bietet mehrere Vorteile. Erstens können dadurch Lücken im Rentenverlauf vermieden werden, die entstehen, wenn keine Pflichtbeiträge gezahlt werden. Zweitens können freiwillige Beiträge helfen, die Wartezeit für bestimmte Rentenarten zu erfüllen (was insbesondere für diejenigen wichtig ist, die nur eine kurze Zeit in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben). Darüber hinaus können freiwillige Beiträge dazu beitragen, die spätere Rente zu erhöhen; insbesondere für Arbeitnehmer in Ländern mit niedrigerem Rentenniveau als in Deutschland.