Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland: Was Sie wissen müssen

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Für entsandte Arbeitnehmer ist es essenziell, gut vorbereitet zu sein und alle notwendigen Versicherungen und Dokumente zu haben, um im Ausland gut abgesichert zu sein und im Notfall schnell handeln zu können.

Tipps im Notfall

Entsandte Arbeitnehmer sollten stets ihre Entsendebescheinigung A1 und ihre europäische Krankenversicherungskarte bei sich tragen. Diese Dokumente sind notwendig, um im Gastland als entsandter Arbeitnehmer anerkannt zu werden und die Sozialversicherung im Heimatland sicherzustellen. Bei einem medizinischen Notfall sollten entsandte Arbeitnehmer die europäische Notrufnummer 112 wählen.

Dokumente/ Belege aufheben

Auch empfiehlt sich, alle medizinischen Dokumente und Belege sorgfältig aufzubewahren und möglichst elektronisch zu sichern, um im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Rückerstattungen beantragen zu können. Dies ist relevant für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Oft muss man die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland zunächst selbst vorstrecken und kann diese später bei der Versicherung zur Rückerstattung einreichen. Daher ist es wichtig, alle Unterlagen vollständig und sicher aufzubewahren.

Nur mit genügend Versicherungsschutz ins Ausland

Entsandte Arbeitnehmer sind in ihrer Freizeit nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Daher empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die auch Freizeitunfälle abdeckt.

Ebenso schützt eine private Haftpflichtversicherung vor Haftungsrisiken im Ausland. In einigen Ländern können die Haftungsrisiken und die Höhe der Schadenersatzforderungen deutlich höher sein als in Deutschland. Eine gute Haftpflichtversicherung bietet weltweiten Schutz und passt sich den jeweiligen lokalen Anforderungen an. Da einige Policen die Haftung auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Ausland begrenzen, sollten die Bedingungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ein zusätzlicher privater Auslandskrankenschutz kann ebenfalls wichtig sein. Spezielle Auslandskrankenversicherungen sind für die Bedürfnisse von Arbeits- und Business-Aufenthalten konzipiert, während normale Auslandskrankenversicherungen meist nur touristische Reisen abdecken (dies meist auch nur für eine maximale Dauer von sechs bis acht Wochen; derartige Tarife sind für Arbeitnehmer im Ausland ungeeignet). Mitunter ist eine internationale Krankenversicherung notwendig, die für Arbeitsaufenthalte im Ausland konzipiert ist (Versicherungsbote berichtete).

Der zusätzliche private Auslandskrankenschutz sollte Kosten abdecken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden – wie beispielsweise Ausgaben für einen medizinischen Rücktransport. Denn bei schweren Erkrankungen ist ein normaler Rückflug oft nicht möglich. Während des Rückflugs muss der Patient medizinisch betreut und oft im Liegen transportiert werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport von Mallorca nach Deutschland kostet beispielsweise etwa 12.500 Euro, informiert der Flugdienst des Deutschen Roten Kreuzes (Versicherungsbote berichtete).

Wer bereits durch eine private Krankenversicherung (PKV) geschützt ist, sollte überprüfen, ob der Tarif den medizinischen Rücktransport abdeckt – und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anpassen.