Download: Der europäische Unfallbericht für Urlaubsreisen

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In der Vergangenheit galt die grüne Karte – offiziell die offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ – als wichtiger Versicherungsnachweis für Autofahrten ins Ausland. Sie bescheinigte Einreisenden einen Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Auch Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung sind auf der Karte verzeichnet. Seit 2021 gibt es diese Internationale Versicherungskarte nur noch auf weißem Papier, was die Verfügbarkeit erleichtert, erklärt der Gesamtverband der Versicherer. Denn nun kann sich jeder die Karte per Mail zusenden lassen und sich die Karte auch selber ausdrucken. Beantragt wird die Karte beim eigenen Kfz-Versicherer, die Ausstellung erfolgt kostenlos. Die Gültigkeit ist, wie beim Personalausweis, auf der Karte verzeichnet.

In vielen europäischen Ländern ist die Grüne Karte überhaupt nicht mehr verpflichtend – es gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen, nach dem bereits das Kfz-Kennzeichen ausreichender Nachweis des Versicherungsschutzes ist. In folgenden Ländern muss keine internationale Versicherungskarte mehr mitgeführt werden: In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die Länder der europäischen Union und Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und in der Schweiz. Allerdings empfiehlt der GDV, auch in Ländern mit Kennzeichenabkommen die Karte mit sich zu führen – aufgrund der darin gespeicherten Daten kann das die Schadenabwicklung sehr erleichtern.

Für manche Länder ist die Karte immer noch Pflicht

Allerdings gibt es auch immer noch Länder, in denen die Versicherungskarte bei Einreise weiterhin Pflicht ist:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Auch in Ländern wie Russland oder Belarus ist die Karte weiterhin Pflicht. Sollte man in Länder reisen, die nicht beim Kennzeichenabkommen aufgeführt sind, sollte man sich also dringend über die Regeln informieren.

Für manche Länder kann der Versicherungsschutz ausgeschlossen werden

Für manche Länder – der GDV nennt die Türkei als Beispiel, aber auch Risikoländer wie Russland oder der Iran kommen in Frage – kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an, ob Versicherungsschutz besteht. Auch dies ist an der Internationalen Versicherungskarte (und damit der einstigen Grünen Karte) ersichtlich: ist ein Land auf der Karte gestrichen oder wird gar nicht genannt, besteht für dieses Land kein Versicherungsschutz. Dann muss bei Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.