Die Versicherungswirtschaft plädiert für eine geringere Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren als bisher vom Gesetzgeber geplant. „Insbesondere in den unteren Streitwertstufen sollten die Gebühren geringer ansteigen als vom Bundesjustizministerium angedacht”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). “Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnte es sonst aus Kostengründen schwieriger werden, ihr Recht durchzusetzen.” Der Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 sieht vor, die Gebühren, um bis zu neun Prozent anzuheben.
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