Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die nun eingereicht wurde. Denn nach den Vorgaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen Restschuldversicherungen ab Januar 2025 frühestens eine Woche nach den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. „Diese Cooling-Off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig ”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Enzo mit frischem Geld - TK mit Millionen-Defizit
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