Erbschaften und Schenkungen 2023 auf nie dagewesenem Niveau

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Nie zuvor wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt und verschenkt. Das zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes. Demnach haben die Finanzverwaltungen 2023 Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro registriert.

m Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro verzeichnet. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg somit um 19,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, nachdem es 2022 um 14,0 Prozent gesunken war. Diese Daten gab das Statistische Bundesamt Wiesbaden am Dienstag bekannt.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 Prozent).

Deutlich mehr Betriebsvermögen vererbt und verschenkt

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+81,3 Prozent). Das sind stark vereinfachend Erbschaften und Schenkungen mit einem geschäftlichen und unternehmerischem Charakter: zum Beispiel, wenn der Unternehmensgründer eines Familienbetriebs verstirbt und die Kinder das Gewerbe erben. Das Vermögen des Unternehmens umfasst dabei nicht nur die materiellen Güter wie Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge, sondern auch immaterielle Werte wie Kundenbeziehungen, Markenrechte und Know-how.

Ein deutliches Plus ist hierbei bei den übertragenen Betriebsvermögen zu beobachten, die dem sogenannten Großerwerbe zugerechnet werden. Darunter fallen Übertragungen mit einem Wert von mehr als 26 Millionen Euro. Das übertragene Großerwerbe stieg von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache des Vorjahrs (+257,3 Prozent).

Im Jahr 2023 wurden außerdem Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (eine Steigerung um 19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) in Höhe von 45,6 Milliarden Euro (eine Steigerung um 18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche Vermögen, darunter Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine, erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (eine Steigerung um 7,6 Prozent). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Milliarden Euro.

Schenkungen: deutliches Plus bei großen Betriebsvermögen

Ein detaillierter Blick auf Schenkungen: Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt, ein Anstieg um 44,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Verdopplung des übertragenen geschenkten Betriebsvermögens von 24,8 Milliarden Euro (+100,7 Prozent) zurückzuführen. Besonders deutlich war der Anstieg beim übertragenen geschenkten Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe), das sich fast vervierfachte auf 15,7 Milliarden Euro (+273,3 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr.

Zusätzlich wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) in Höhe von 19,3 Milliarden Euro veranlagt, was einer Steigerung von 29,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das veranlagte übrige Vermögen bei Schenkungen stieg auf 15,3 Milliarden Euro (+13,0 Prozent). "Übriges Vermögen" umfasst alle Vermögenswerte, die nicht als Betriebsvermögen, Grundvermögen oder speziell vererbtes Vermögen (wie beispielsweise land- und forstwirtschaftliches Vermögen) klassifiziert sind. Dies kann unter anderem Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile an Unternehmen oder andere Anlageformen einschließen.

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse stieg im Jahr 2023 um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Besonders hervorzuheben sind dabei 32,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+8,6 Prozent) und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+11,1 Prozent). Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen erhöhte sich um 22,3 Prozent auf 5,0 Milliarden Euro. Innerhalb dieser Kategorie stieg das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 an.

Hintergrund: Wie Destatis mitteilt, kann die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung erhoben. Die dargestellten Werte fließen erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu.