Studieren im Ausland: „Ein häufiger Fehler ist, nur auf die europäische Krankenversicherungskarte zu vertrauen"

Quelle: Trosinger@BDAE_Gruppe

Worauf sollten Studierende bei der Auswahl ihrer Auslandskrankenversicherung besonders achten?

Die Auslandskrankenversicherung spielt eine zentrale Rolle bei der Absicherung von gesundheitlichen Schadenfällen im Ausland. Sie sollte nicht nur die grundlegenden medizinischen Kosten abdecken, sondern auch Leistungen wie Zahnbehandlungen, Medikamente und Rücktransporte im Krankheitsfall beinhalten. Bei der Auswahl der Versicherung sollten Studierende auf folgende Punkte achten: Die Versicherung sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme bieten, um auch teure Behandlungen zu übernehmen. Sie sollte im gesamten Aufenthaltsland gültig sein und idealerweise auch Reisen in Nachbarländer abdecken. Zusatzleistungen wie eine Notfall-Hotline oder die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen sollten inkludiert sein.

Studierende mit eventuellen Vorerkrankungen, die eine private Auslandskrankenversicherung abschließen wollen, müssen damit rechnen, dass anfallende Behandlungskosten für diese Erkrankungen nicht getragen werden. Daher muss vorab genau geschaut werden, was in den entsprechenden Versicherungsleistungen abgedeckt wird. Auch die vom DAAD oder einzelnen Hochschulen angebotenen günstigen Gruppenversicherungen für Studierende, die meist auch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung beinhalten, schließen einige Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, aus.

Inwieweit decken deutsche Versicherungen mögliche Risiken im Ausland ab, und wann ist es sinnvoll, eine lokale Versicherung im Zielland abzuschließen?

Gesetzlich krankenversicherte Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten mitversichert und haben in dem Land, in dem sie sich befinden, Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Aber Vorsicht: Grundsätzlich erhält man nur die Leistungen, die im jeweiligen Zielland von der dortigen gesetzlichen Kasse zur Verfügung stehen. Die Behandlungen müssen zudem „nicht aufschiebbar sein“. Lässt man sich im Ausland privat behandeln – was der Regelfall ist – übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten, die bei einer gleichen Behandlung in Deutschland entstehen würden.

Zudem greift grundsätzlich der heimische Versicherungsschutz nur innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz sowie in den Ländern, die mit Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen haben. Durch eine Anspruchsbescheinigung der Krankenkasse muss häufig dieser Versicherungsschutz im Gastland nachgewiesen werden. Zudem ist der Versicherungsschutz in der Regel zeitlich begrenzt. Daher ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung meist unumgänglich, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus geht.

In einigen Fällen kann es erforderlich sein, zusätzlich eine lokale Versicherung im Zielland abzuschließen, die speziell auf die dortigen Gegebenheiten und Anforderungen zugeschnitten ist. Hier empfiehlt es sich, mit der Hochschule des Gastlandes zu sprechen. Sollte jedoch etwas passieren, was einen Rücktransport nach Deutschland bedeutet, wird die lokale Versicherung dies nicht beinhalten.

Was sind typische Fehler, die Studierende bei der Absicherung im Ausland machen, und wie können diese vermieden werden?

Ein häufiger Fehler ist, nur auf die europäische Krankenversicherungskarte zu vertrauen. Diese deckt, wie schon erwähnt, jedoch nur die medizinische Grundversorgung in EU-Ländern ab und ist keine vollständige Krankenversicherung. Ein Krankenrücktransport ist beispielsweise nicht inbegriffen. Für zusätzlich anfallende Kosten für medizinische Leistungen oder einen notwendigen Rücktransport ins Heimatland, sollte man zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen. Studierende müssen sich auch darauf einstellen, dass medizinische Leistungen oft sofort bar beglichen werden müssen. Hier schließt sich dann häufig eine komplizierte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Studierende, die mit Vorerkrankungen ins Ausland gehen, sollten sich vorab gut informieren, welche Auslandskrankenversicherung für Leistungen aufkommt, die im Zusammenhang mit der entsprechenden Vorerkrankung (Behinderung, chronische Erkrankung etc.) stehen. Der BDAE bietet beispielsweise mit dem EXPAT INIFINTY ein Produkt, das diese mit absichert. Neben einem Produkt speziell für Studierende und Auszubildende kann dies die teurere, aber im Fall von Vorerkrankungen, optimale Lösung sein.

Das Fehlen eines entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutzes kann im Schadenfall auch sehr kostspielig sein. Viele Studierende gehen davon aus, dass ihnen im Ausland nichts passieren wird bzw. man vorsichtig ist und schon keinen Schaden verursacht. Doch gerade in fremden Ländern kann es leicht zu Missverständnissen und Unfällen kommen, so dass zumindest der passive Rechtsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht sehr wichtig ist.

Um diese Fehler zu vermeiden, sollten sich Studierende frühzeitig über die Anforderungen sowie Angebote informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, eine umfassende Versicherung abzuschließen, die alle relevanten Risiken abdeckt und auf die spezifischen Bedingungen des Ziellandes zugeschnitten ist. Mit der richtigen Absicherung können Studierende ihr Auslandsstudium unbeschwert genießen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: neue Erfahrungen sammeln und ihr Studium erfolgreich abschließen.