Für die erstmalige Erfüllung der Anforderungen aus dem CSRD-Umsetzungsgesetz sind im Gesetzentwurf mit 846 Millionen Euro nur ungefähr halb so hohe Kosten angegeben, wie für die laufende Nachhaltigkeitsberichterstattung mit 1,58 Milliarden Euro. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kosten für die erstmalige Einrichtung einer Berichterstattung mit der notwendigen Qualifizierung von Personal und der Klärung inhaltlicher und methodischer Fragen geringer sein sollen als für die laufende Berichterstattung. “, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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