Auslandsreisekrankenversicherung: „Kunden ist oft nicht bewusst, dass sie auch innerhalb von Europa sinnvoll ist“

Quelle: Stefan_Huhn@R+V

Welche wichtigen Obliegenheiten sollten Vermittler unbedingt bei der Beratung ansprechen?

Wichtig ist, dass den Kunden bewusst gemacht wird, dass man eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor Antritt der Reise abschließen muss. Wartet man damit, bis man sich bereits im Ausland befindet, besteht für diesen Auslandsaufenthalt kein Versicherungsschutz. Darüber hinaus muss dem Kunden bewusst sein, dass eine ARKV keine Krankenvollversicherung im Ausland darstellt, sondern eine Notfallabsicherung. Sie leistet nicht für Behandlungen, wegen denen man ins Ausland reist oder bei denen bereits vor der Reise feststand, dass man sie auch im Ausland benötigen wird.

Gibt es spezifische Empfehlungen für Reisende in bestimmten Regionen oder Ländern?

Grundsätzlich ist eine ARKV im Ausland immer wichtig, egal wohin die Kunden reisen. Wer im Ausland eine gehobene Gesundheitsversorgung haben möchte, bleibt ohne eine ARKV häufig auf hohen Kosten sitzen. Einige Länder fordern bei der Einreise bereits den Nachweis über eine abgeschlossene ARKV. Ob das im gewünschten Reiseziel der Fall ist, sollte bereits vorher geprüft werden, um am Flughafen keine böse Überraschung zu erleben.

Wie können Versicherungsmakler proaktiv auf spezifische Gesundheitsrisiken in bestimmten Reisegebieten (z.B. tropische Krankheiten, politische Instabilität) reagieren und ihre Kunden entsprechend beraten?

Gerade vor Fernreisen hilft es immer, auf der Website des Auswärtigen Amts vorbeizuschauen und sich über Reiserisiken zu informieren. Das kann natürlich auch ein gut vorbereiteter Vermittler für seinen Kunden übernehmen. Dort findet man beispielsweise Informationen zur politischen Lage im Land und zu benötigten Reiseimpfungen. Diese Impfungen werden in vielen Fällen von der Krankenkasse oder von der privaten Krankenversicherung bezuschusst. Wenn der Makler einen Rundum-Service bieten möchte, kann er auf den Websites der Krankenkassen oder im PKV-Tarif seines Kunden nachschauen, ob das auch für seine Absicherung gilt.