Reisekrankenversicherung: „Wer sich auf Mallorca den Knöchel bricht, für den gilt: Sanatorium statt Sangria!“

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Wie beeinflusst die Digitalisierung diese Trends – zum Beispiel in der Schadenmeldung und Schadensteuerung?

Dank Smartphone und Rechnungseinreichung per App hat sich die Schadenmeldung für den Kunden deutlich vereinfacht. Oft können schon im Urlaubsland die relevanten Belege eingereicht werden und die Regulierung damit deutlich verkürzt werden.

Welche wichtigen Obliegenheiten sollten Vermittler unbedingt bei der Beratung ansprechen?

Wichtig ist natürlich, dass die Reisekrankenversicherung nicht leistet, wenn eine Behandlung im Ausland einer der Gründe für den Antritt der Reise war. Wenn im Ausland etwas passiert, muss die versicherte Person nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens sorgen und alle Handlungen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Wer sich auf Mallorca den Knöchel bricht, für den gilt: Sanatorium statt Sangria!

Gibt es spezifische Empfehlungen für Reisende in bestimmten Regionen oder Ländern?

Beachten Sie am besten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit zu Reiseimpfungen. Sonst bringen Sie möglicherweise ein Souvenir mit nach Hause, auf das Sie gerne verzichtet hätten.

Wie können Versicherungsmakler proaktiv auf spezifische Gesundheitsrisiken in bestimmten Reisegebieten (z.B. tropische Krankheiten, politische Instabilität) reagieren und ihre Kunden entsprechend beraten?

Eine Reisekrankenversicherung empfiehlt sich grundsätzlich, wenn ein Kunde im Ausland Urlaub macht. Das Auswärtige Amt gibt im Internet aber für jedes Land der Welt Reise- und Sicherheitshinweise, die neben Gesundheits- und Sicherheitshinweisen auch ganz praktische Tipps zu Führerscheinanerkennung und Zoll beinhalten. Und wer sich ein exotisches Reiseziel ausgesucht hat, kann sich auf der Website auch vorsorglich in die Krisenvorsorgeliste eintragen lassen, um im Krisen- oder Katastrophenfall schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen werden zu können.