Restkreditversicherungen: „Cool-off-Phase“ polarisiert und LKH zeigt finanzielle Stärke

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Swiss Life Lebensversicherung SE die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes erteilt. Diese umfasse den Betrieb der vier Versicherungssparten Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Kapitalisierungsgeschäfte und Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen. Die Erlaubnis gelte für die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Darüber berichtet das Fachportal "

Versicherungsjournal

"

Weitere Nachrichten zu den Themen

Artikel teilen