Ausgaben für Sozialhilfe um ein Fünftel gestiegen

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Die Ausgaben für Sozialhilfe sind 2023 um ein Fünftel gestiegen. 18 Milliarden Euro gab der Bund für Sozialhilfe und Grundsicherung aus: die Hälfte davon entfiel auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Im Jahr 2023 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Damit stiegen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent, wie das Statistische Bundesamt Wiesbaden (Destatis) mitteilt.

Der starke Anstieg sei auch dadurch begründet, die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr zunächst gesunken waren, berichtet die Behörde. Grund dafür war auch eine Pflegereform der Bundesregierung. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, einen gestaffelten Zuschuss zu ihrem Pflege-Eigenanteil. Dadurch mussten einige Heimbewohner weniger aus eigener Tasche zahlen. Diese Zuschüsse werden jedoch von den gesetzlichen Pflegeversicherern und nicht vom Bund gezahlt. Weitere Reformen, wie die Erhöhung der Sachleistungsbeiträge für die ambulante Pflege, trugen ebenfalls dazu bei, dass weniger Sozialhilfe an Pflegebedürftige ausgezahlt werden musste. Dies lag auch daran, dass die Kosten zumindest indirekt in die Pflegeversicherung verlagert wurden.

Doch 2023 schossen auch die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege wieder in die Höhe: nämlich um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro. Der größte Anteil an den Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 57,2 Prozent aber die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück. 10,1 Milliarden Euro entfielen auf Grundsicherungsleistungen, gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 14,5 Prozent.

Weitere Sozialausgaben: Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro ausgegeben, was ein Plus von 16,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Anspruch haben stark vereinfachend Menschen, die in finanziellen Notlagen sind und keine ausreichenden Mittel zur Deckung ihres Lebensunterhalts haben. Diese Leistung wird oft in Fällen gewährt, in denen keine andere Sozialleistung wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter greift.

In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,6 Milliarden Euro und damit 17,9 Prozent mehr als im Vorjahr:

  • Hilfen zur Gesundheit umfassen finanzielle Unterstützung für medizinische Behandlungen oder benötigte Gesundheitsleistungen, wenn die Betroffenen diese nicht selbst bezahlen können.
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unterstützt Personen, die aufgrund besonderer Lebensumstände wie Suchtproblemen oder psychischen Erkrankungen Hilfe benötigen.
  • Hilfe in anderen Lebenslagen bietet Unterstützung in außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Lebenssituationen, die nicht durch andere Sozialleistungen abgedeckt sind. Ein Beispiel: Eine Familie verliert durch einen Brand ihre Wohnung und steht vor der Herausforderung, schnell in eine neue Unterkunft umzuziehen. In einem solchen Fall kann das Sozialamt auf Antrag die Umzugskosten und möglicherweise auch die Kosten für die Erstausstattung der neuen Wohnung übernehmen.

Bis Ende 2019 waren die Leistungen der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) XII geregelt. Seit dem 1. Januar 2020 wurden diese jedoch durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX überführt. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe werden nun in einer eigenen Statistik erfasst. Im Jahr 2023 wurden für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX insgesamt 25,4 Milliarden Euro ausgegeben. Das stellt eine Steigerung von 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen.