Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für ein „Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz“ soll den Grundstein für eine stärkere private Beteiligung an der Transformation in Deutschland legen. Der Bundesverband Investment (BVI) begrüßt den Entwurf. Er würde rechtliche Hürden aus dem Weg räumen und es Anlegern ermöglichen, über deutsche Fonds in Infrastrukturprojekte zu investieren.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein „Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz“ vorgestellt, der entscheidende Änderungen für die Fondsbranche in Deutschland mit sich bringt. Mit diesem Entwurf sollen rechtliche Hindernisse beseitigt werden, die bisher eine stärkere Beteiligung privater Anleger an Infrastrukturprojekten erschwerten. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, begrüßt den Entwurf und betont, dass er den Weg für mehr private Finanzierung der Transformation in Deutschland ebnet.
Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Änderung des Steuer- und Aufsichtsrechts, die es Immobilienfonds künftig ermöglicht, Photovoltaikanlagen auf ihren Immobilien zu errichten und zu betreiben, ohne dass dabei Einnahmengrenzen beachtet werden müssen. Zudem sollen Immobilienfonds in Beteiligungen an Projektgesellschaften für erneuerbare Energien investieren können.
Darüber hinaus schafft der Entwurf steuerrechtliche Wettbewerbsgleichheit für Kreditfonds, was bisher ein Hindernis für die Auflegung solcher Fonds in Deutschland darstellte. Mit diesen Änderungen soll der Fondsstandort Deutschland gestärkt und die Ansiedlung von Fondsmanagern gefördert werden, was letztlich zu mehr privaten Investitionen in die deutsche Infrastruktur führen soll.
Diese Gesetzesinitiative wird als wichtiger Schritt angesehen, um private Finanzierungen für die dringend benötigte Transformation in Deutschland zu mobilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu sichern.