Rente: Gesetz für Rentenaufschubprämie soll Anreiz für längeres Arbeiten schaffen

Quelle: alejandroavilacortez@pixabay.com

Angesichts des Fachkräftemangels plant die Bundesregierung, zusätzliche Anreize zu schaffen, um ältere Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten. Das Ressort von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat laut Medienberichten nun eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf erarbeitet, um eben jene Anreize umzusetzen. Eine der vorgesehenen Maßnahmen ist die Einführung einer sogenannten Rentenaufschubprämie.

Die Gesellschaft altert und die Babyboomer gehen in Rente – dem Arbeitsmarkt gehen in den nächsten Jahren Millionen Fachkräfte verloren. Um dem entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung zusätzliche Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit. Die Nachrichtenagentur „Reuters“ und das „Handelsblatt“ berichteten am Freitag übereinstimmend über einen Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, mit dem genau diese Anreize umgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf sei zur Abstimmung an andere Ministerien und Verbände verschickt worden.

Rentenaufschub soll finanziell belohnt werden

Was schlägt das Ressort von Hubertus Heil (SPD) also vor, um Menschen länger in ihren Jobs zu halten? Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Rentenaufschubprämie geplant. Wer den Rentenbeginn aufschiebt und mindestens zwölf Monate über einem Minijob-Niveau weiterarbeitet, soll mit einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen belohnt werden, berichtet Reuters. Hierfür müssen die Anspruchsberechtigten einen Antrag stellen, wobei unklar bleibt, an welche Stelle dieser zu richten ist. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Reform will Heil evaluieren lassen, ob die Prämie die gewünschte Wirkung zeigt.

Weitere Anreize für Beschäftigung im Rentenalter vorgesehen

Darüber hinaus sind weitere Anreize geplant, die bereits ab 2025 wirksam werden sollen. Um Anreize für das Arbeiten über das Rentenalter hinaus zu schaffen, sollen Arbeitgeber künftig die von ihnen gezahlten Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt als zusätzlichen Arbeitslohn an erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner weitergeben können. Bisher müssen diese Beiträge an die Sozialkassen abgeführt werden. Entscheiden sich Arbeitgeber gegen die Auszahlung an die Rentner, bleibt es bei der bisherigen Praxis und die Beiträge gehen weiterhin an die Sozialversicherungen. Es handelt sich folglich um eine freiwillige Regelung - laut „Handelsblatt“ sollen die Details auch von den Tarifparteien einer Branche ausgehandelt werden können, andernfalls im Rahmen einer Betriebsvereinbarung.

Auch ein höherer Freibetrag für Witwen und Witwer ist geplant, um ihnen den Wiedereinstieg in eine Erwerbsarbeit im Alter zu erleichtern. Die Freigrenze, bis zu der die gesetzliche Hinterbliebenenrente ohne Kürzungen erhalten bleiben kann, soll angehoben werden.

Laut "Handelsblatt" soll es auch Arbeitgebern erleichtert werden, Personen im Rentenalter zu beschäftigen und in die Firma zurückzuholen. So soll es ihnen erlaubt sein, befristet neue Arbeitsverträge mit Rentnerinnen und Rentnern zu vereinbaren, sodass zum Beispiel die Hürden des Kündigungsschutzes wegfallen. Damit das Gesetz schnell abgeschlossen werden könne, soll es laut den Medienberichten an ein anderes Gesetzesvorhaben andocken: die sogenannte Wachstumsinitiative, die das Bundeskabinett Mitte Juli beschlossen hatte.