Doppelverbeitragung belastet Millionen Betriebsrentner weiterhin

Quelle: DALL-E

Freilich: Bereits im Januar 2020 wurde unter der Großen Koalition ein Schritt zur Entlastung der Betriebsrentner unternommen. Ein Freibetrag wurde eingeführt, der Rentnern mit kleineren Betriebsrenten eine gewisse Entlastung bietet: Für Betriebsrenten unterhalb von derzeit 176,75 Euro pro Monat müssen keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Wie funktioniert dieser Freibetrag? Für Betriebsrenten bis zu 176,75 Euro entfällt die Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Erst für den Teil der Rente, der diesen Betrag übersteigt, werden Krankenversicherungsbeiträge fällig. Die Pflegeversicherungsbeiträge hingegen fallen weiterhin auf die gesamte Betriebsrente an. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Rentner erhält eine monatliche Betriebsrente von 400 Euro. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 223,25 Euro, die der Krankenversicherung unterliegen. Der Rentner zahlt also nur auf diesen Betrag Beiträge, nicht auf die vollen 400 Euro. Das entlastet vor allem Rentner mit kleineren Betriebsrenten.

Für viele bleibt dies jedoch unzureichend, da höhere Renten weiterhin stark belastet werden. Besonders für Personen, die Direktversicherungen vor 2004 abgeschlossen haben, bleibt das Problem bestehen, dass sie auf höhere Renten und Einmalzahlungen weiterhin doppelte Beiträge zahlen müssen. Betroffen sind insbesondere Einmalzahlungen, wie der aktueller Fall aus der Frankfurter Rundschau zeigt: Für eine Einmalzahlung von 70.000 Euro aus der Direktversicherung bietet der Freibetrag kaum Entlastung, da Einmalzahlungen dieser Größenordnung fast vollständig verbeitragt werden.

Die Lage der Krankenkassen: Ein weiterer Hemmschuh

Während viele Betroffene auf weitere Entlastungen hoffen, stehen die Krankenkassen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung würde den Krankenkassen schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro pro Jahr an Einnahmen entziehen. Diese Verluste müssten durch andere Einnahmequellen oder höhere Beiträge kompensiert werden. Angesichts des bereits erwarteten Defizits von 4 bis 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 erscheint eine Reform, die zu weiteren Mindereinnahmen führt, zunehmend unwahrscheinlich.

Fazit: Scholz' Versprechen auf der Kippe

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte versprochen, das Problem der Doppelverbeitragung noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Doch angesichts der angespannten finanziellen Lage der Krankenkassen und der internen Krisen der Ampel-Koalition scheint es immer unwahrscheinlicher, dass dieses Versprechen noch eingehalten wird. Für Millionen Betroffene bleibt die Hoffnung auf eine echte Entlastung weiterhin ungewiss. Der aktuelle Artikel der Frankfurter Rundschau mit der Beispielrechnung ist auf der Webseite des hessischen Traditionsblatts verfügbar