Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren zwischen der Allianz Lebensversicherung und der Verbraucherzentrale Hamburg geurteilt und die Revision im Wesentlichen zurückgewiesen. So bestätigten die Richter die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit auch die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang. Die Verbraucherschützer hatten eine Vielzahl von Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen des Versicherers zur Altersvorsorge-Police Allianz Perspektive angegriffen.
Arag bekommt neuen Vorstandschef und Xempus bündelt Deutschlandgeschäft
- Arag bekommt neuen Vorstandschef und Xempus bündelt Deutschlandgeschäft
- Büro-Umwandlungen wegen Homeoffice könnten 60.000 Wohnungen in Großstädten schaffen
- BVK sieht positives Signal bei betrieblicher Altersvorsorge
- BGH entscheidet im Streit zwischen Allianz und Verbraucherzentrale
- HBC geht nach Österreich
- Xempus bündelt Deutschlandgeschäft
- Arag bekommt neuen Vorstandschef
- Neues Ausbildungszentrum der Itzehoer Versicherungen
- Allianz spendet bis zu 1,5 Millionen Euro
- Führungswechsel bei Ergo