Restrisiko-Absicherung für die Landwirtschaft: Unterstützung nur bei Vorsorgemaßnahmen

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Landwirte in Deutschland brauchen staatliche Hilfe bei der Absicherung gegen Extremwetter, so der Naturschutzbund (NABU). Doch die öffentliche Hand sollte nur dann einspringen, wenn Betriebe grundlegende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel treffen. Warum das nötig ist und welche Bedingungen erfüllt werden müssen.

Die Landwirtschaft in Deutschland steht durch die zunehmenden Extremwetterlagen wie Dürre und Hochwasser vor großen Herausforderungen. Die Auswirkungen der Klimakrise sind für die Landwirte längst spürbar, wie der diesjährige Erntebericht des Deutschen Bauernverbands und des Landwirtschaftsministeriums deutlich macht: Die Getreideernte ist in vielen Regionen aufgrund von Wetterkapriolen unterdurchschnittlich ausgefallen. Doch trotz der wachsenden Risiken haben nur wenige Landwirte eine Versicherung gegen Extremwetter abgeschlossen.

Ein Grund dafür: Die Kosten für solche Policen, insbesondere bei Dürre, sind für viele Betriebe schlicht zu hoch. Daher wird seit Jahren eine staatliche Förderung für Versicherungen gegen Extremwetter gefordert. Experten betonen jedoch, dass diese Förderung an klare Bedingungen geknüpft sein sollte. So fordert der NABU (Naturschutzbund Deutschland), dass Betriebe erst dann staatliche Hilfen erhalten, wenn sie grundlegende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel getroffen haben.

„Eine Landwirtschaft zu versichern, die zu wenig Vorsorgemaßnahmen trifft, ist in etwa so, als wenn Sie Ihr teures Fahrrad unabgeschlossen am Bahnhof abstellen. Wenn das gestohlen wird, zahlt auch keine Versicherung“, verdeutlicht NABU-Agrarexperte Pierre Johannes. Betriebe müssten daher zunächst in Maßnahmen investieren, die die Widerstandsfähigkeit ihrer Anbauweisen erhöhen, fordert die Naturschutz-Organisation. Dazu gehören unter anderem der Schutz vor Bodenerosion, wassersparende Bewässerungsmethoden oder der Anbau klimaresistenter Pflanzen.

Eine staatliche Förderung zur Absicherung von Extremwetterschäden wurde zuletzt im September 2020 auf Bundesebene diskutiert, jedoch abgelehnt. Der Bund argumentierte, dass er bei Schäden nationalen Ausmaßes, wie 2018 bei der Dürre, eingreifen könne und die Zuständigkeit für Naturkatastrophen bei den Bundesländern liege. Einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bieten bereits Zuschüsse für Sonderkulturen an. Bayern plant ab 2023, Ackerland, Grünland und Sonderkulturen mit bis zu 50 Prozent der Prämien für eine umfassende Versicherung zu fördern. Zudem wurde die Versicherungssteuer für Trockenheitsversicherungen im Jahr 2020 deutlich gesenkt.