Versicherungsmakler kontra Verbraucherzentrale: Ein alter Glaubenskrieg

Quelle: guvo59 / guvo59

Versicherungsmakler Alexander Koch sieht in der Abmahnwelle des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen „unabhängige Makler“ mehr als nur rechtliche Auseinandersetzungen. In einem Kommentar für AssCompact stellt er infrage, ob die Klage gegen die Unabhängigkeit der Makler tatsächlich im Interesse der Verbraucher ist.

Versicherungsmakler wie Alexander Koch, Geschäftsführer der UFKB GmbH, stehen derzeit im Fokus des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Sie erhalten Abmahnungen, weil sie sich als „unabhängige Versicherungsmakler“ bezeichnen – ein Begriff, den der vzbv als irreführend und wettbewerbswidrig ansieht (Versicherungsbote berichtete). Koch, der selbst betroffen ist, sieht darin jedoch nicht nur einen rechtlichen Streit, sondern einen altbekannten Glaubenskrieg zwischen Provisions- und Honorarberatung.

Koch betont, dass seine Abmahnung nichts mit Fehlberatung oder Kundenbeschwerden zu tun habe. Stattdessen wird ihm vorgeworfen, unlauteren Wettbewerb zu betreiben, weil er sich als „unabhängiger Versicherungsmakler“ bezeichnet. Er widerspricht dieser Auffassung: „Die meisten Kunden kennen den Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler nicht. Der Begriff ‚unabhängig‘ sorgt beim Kunden für Verständnis, dass wir keinem Versicherer angehören und dessen Interessen nicht vertreten.“

Obwohl seine Website klar zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern differenziert, wird ihm laut Koch dennoch unterstellt, er würde sich als „unabhängiger Versicherungsberater“ präsentieren.

Ein alter Glaubenskrieg?

Für Koch geht es in dieser Debatte weniger um den Begriff „unabhängig“ und mehr um den langjährigen Streit zwischen Honorar- und Provisionsberatung. Laut ihm scheinen manche Akteure die Provisionsberatung generell als moralisch fragwürdig zu betrachten. „Es wird suggeriert, dass nur die Honorarberatung rechtschaffen sei, während die Provisionsberatung durch Gier getrieben ist,“ erklärt Koch. Er sieht darin jedoch eine realitätsferne Ansicht, die der Vielfalt und Komplexität der Beratungslandschaft nicht gerecht wird.

Koch betont, dass die Qualität der Beratung nicht allein vom Vergütungsmodell abhängt. Er habe in seinen über 30 Jahren in der Versicherungsbranche sowohl hervorragende als auch weniger gute Beratungen in allen Bereichen erlebt – sei es bei Maklern, Beratern oder Ausschließlichkeitsvertretern. „Die Qualität der Beratung wird durch die moralische Integrität, das Fachwissen und die Umsetzungskompetenz des Beraters definiert, nicht durch das Vergütungsmodell,“ betont er.

Haftung und Risiken in der Provisionsberatung

Koch weist außerdem darauf hin, dass die Provisionsberatung längst nicht mehr so lukrativ sei, wie Kritiker oft annehmen. „Ein Vermittler auf Provisionsbasis kann es sich nicht leisten, provisionsoptimierte Produkte zu verkaufen,“ erklärt er. Aufgrund der mittlerweile langen Stornohaftzeiten – von bis zu acht Jahren – sei der Vermittler in der Pflicht, qualitativ hochwertige Produkte zu vermitteln. Sollte der Kunde den Vertrag kündigen, muss der Vermittler die erhaltene Provision anteilig zurückzahlen. „Wir erhalten somit nur einen Kredit in Höhe der Provision bei Vertragsabschluss, verdienen aber erst nach der Haftzeit.“

Im Gegensatz dazu verdiene ein Honorarberater sein Geld sofort und unabhängig von der Nachhaltigkeit seiner Empfehlungen. Für Koch zeigt dies, dass die Einteilung in „gut“ und „böse“ zwischen Honorar- und Provisionsberatung unzutreffend sei.

Vertrauensverlust durch die Klage

Koch stellt die Frage, ob diese Abmahnungen tatsächlich im Interesse der Verbraucher seien. Aus seiner Sicht führt die Klage eher zu einem Vertrauensverlust für alle Berater – sowohl Makler als auch Honorarberater. „Bringt diese Klage den Verbraucher wirklich weiter? Wird dadurch das Vertrauen in irgendeinen Beratertyp gestärkt?“ fragt Koch. Er sieht darin vor allem einen Angriff auf die Versicherungsbranche, der niemandem wirklich nutze.

Er warnt, dass die Abmahnwelle der Verbraucherzentrale nicht nur sein Unternehmen betrifft. „Wir, die UFKB GmbH, gehören nur zu den Ersten. Wenn wir verlieren: Wer ist wohl der Nächste unter uns Versicherungsmaklern, der von der Verbraucherzentrale abgemahnt wird?“