Die deutschen Versicherer müssen weiter an der Barrierefreiheit ihrer Internetangebote arbeiten. Keine der untersuchten Versicherungen erfüllt derzeit die Mindestanforderungen zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das zeigt eine Analyse der PPI AG. Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet der Gesetzgeber jedoch die Branche zur Umsetzung. Wo sich die Folgen bislang auf Imageschäden beschränkten, drohen dann Strafen bei Nichterfüllung.
BarmeniaGothaer präsentiert in der BayArena und Versicherungen haben Nachholbedarf bei Barrierefreiheit im Internet
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