728.990 Rentner bezogen zum Ende des 2. Quartals 2024 Grundsicherung im Alter – so viele wie nie zuvor. Allein im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Ruheständler, die auf das Sozialamt angewiesen sind, um 37.000 gestiegen. Die Deutsche Rentenversicherung führt diesen deutlichen Zuwachs jedoch auch auf eine Gesetzesreform zurück, von der Anspruchsberechtigte auf Grundrente profitieren.
Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. 728.990 Rentner bezogen zum Ende des 2. Quartals 2024 entsprechende Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), was knapp 37.000 mehr sind als im Juni 2023. Damals hatten noch 691.820 Senioren die Sozialhilfe bezogen. Allein zwischen April und Juni diesen Jahres ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter um 9.660 Personen gestiegen. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der BSW-Gruppe im Bundestag.
„Dass immer mehr Rentner zum Sozialfall werden, ist beschämend und eine bittere Bilanz für den zuständigen Minister Heil.“, zitiert das Regionalblatt BSW-Chefin Sahra Wagenknecht. Die Politikerin sprach von einem nächsten „Offenbarungseid für die Ampel“ und warnte zugleich vor einer hohen Dunkelziffer. Schließlich würden sich „viele Senioren den demütigenden Gang zum Sozialamt“ ersparen, so Wagenknecht.
Laut Deutscher Rentenversicherung hänge der Anstieg auch mit einer Gesetzesreform zusammen, von der Rentner mit niedrigen Bezügen profitieren würden. Personen mit Anspruch auf die Grundrente erhalten seit 2021 einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der bis zu 223 Euro (Stand 2024) pro Monat beträgt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Grundrente nicht vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird und die Bezüge entsprechend geschützt sind.
Durch die Freibetragsregelung können Personen, die zuvor knapp über der Grundsicherungsgrenze lagen, unter diese Grenze fallen und somit Anspruch auf Grundsicherung erlangen. Dies führt dazu, dass nun auch Menschen Anspruch auf Grundrente haben, die zuvor ein zu hohes Einkommen hatten, um entsprechende Sozialleistungen zu beziehen. Die Freibetragsregelung ist in § 82a SGB XII festgelegt.
Ein weiterer wichtiger Grund für den Anstieg ist laut dem Statistischen Bundesamt die zunehmende Zahl von Leistungsberechtigten aus der Ukraine. Neben Frauen und Kindern kamen vor allem Senioren als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland. Zum Jahresende 2022 zählte die Behörde über 73.000 neue Leistungsberechtigte. Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII anstelle des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Anspruch auf Grundsicherung haben Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Rechnet man die Personen hinzu, die aufgrund einer Erwerbsminderung Grundsicherung erhalten, summierte sich die Gesamtzahl der Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2023 auf rund 1,2 Millionen. Allerdings lag die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter damals noch deutlich niedriger: Im Dezember vergangenen Jahres erhielten knapp 690.000 Menschen Grundsicherung im Alter.