Wohngebäudeversicherung: Auch weit gefasste Klauseln können den Versicherungsschutz kosten

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Ein zentraler Punkt des Urteils ist, dass die Vertragsklauseln weit gefasst sein dürfen, solange sie den Zweck der Risikominimierung klar erfüllen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle relevanten gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglichen Vorschriften zu kennen und umzusetzen. Hierzu zählen etwa Bestimmungen, die den Betrieb eines Pizzaofens betreffen – wie die Pflicht zur behördlichen Abnahme. Der BGH stellte klar, dass der Hausbesitzer diese Vorschriften hätte kennen und beachten müssen, um den Versicherungsschutz zu wahren.

Das Gericht betonte, dass der Versicherungsnehmer nicht nur für bekannte Vorschriften verantwortlich ist, sondern auch für solche, die ihm zumutbar bekannt sein müssen. Hierzu gehören etwa gesetzliche Bauvorschriften, die im Falle eines Brands durch unsachgemäße bauliche Veränderungen wie den Betrieb eines Ofens schwerwiegende Konsequenzen haben können.

„Verletzt der Versicherungsnehmer schuldhaft eine vertragliche Obliegenheit, die der Schadensverhütung dient, führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers“, führte das Gericht hierzu aus.

Warum das Urteil eine Wende darstellt

Der BGH korrigierte die Entscheidung des OLG Celle, weil er die Klausel nicht als unklar oder benachteiligend ansah. Vielmehr betonte der BGH, dass der Hausbesitzer als Versicherungsnehmer in der Lage war, sich über die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu informieren. „Die Missachtung der Sicherheitsobliegenheiten stellt eine grobe Pflichtverletzung dar“, so der BGH. Der Kläger hätte wissen müssen, dass der Betrieb eines Pizzaofens ohne behördliche Abnahme ein Risiko darstellte, das den Versicherungsschutz gefährdete.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Sicherheitsklauseln in Versicherungsverträgen strenger ausgelegt werden als viele Versicherungsnehmer vermuten. Auch wenn Klauseln weit gefasst sind, entbinden sie den Versicherungsnehmer nicht von der Pflicht, sich zu informieren und die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere die baulichen Vorschriften im Zusammenhang mit Feuerstellen, wie in diesem Fall der Pizzaofen, waren für den Versicherungsnehmer zumutbar zugänglich und verständlich.

Was Vermittler und Versicherungsnehmer aus dem Urteil lernen können

  • Sicherheitsvorschriften sind bindend: Versicherungsnehmer müssen alle relevanten gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften einhalten – auch solche, die im Laufe des Versicherungsverhältnisses neu hinzukommen. Besonders bei baulichen Maßnahmen wie der Errichtung eines Pizzaofens müssen Versicherungsnehmer sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Missachtung solcher Vorschriften führt nicht nur zu baurechtlichen Konsequenzen, sondern kann auch den Versicherungsschutz gefährden.
  • Weit gefasste Klauseln sind kein Freifahrtschein: Auch wenn Klauseln nicht ins Detail gehen, sind sie dennoch wirksam, solange sie den Zweck der Risikoverminderung und Schadensprävention klar erfüllen. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, sich über die einschlägigen Vorschriften zu informieren. Die bloße Unklarheit oder Allgemeinheit der Klauseln entbindet nicht von der Pflicht, grundlegende Sicherheitsvorschriften zu beachten.
  • Erhebliche Folgen bei Verstößen: Die vorsätzliche Verletzung von Sicherheitsobliegenheiten kann zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Hierfür reicht es aus, dass die Vorschriften zumutbar bekannt sein müssen. Torheit oder Unwissenheit schützt in solchen Fällen nicht vor dem Verlust des Versicherungsschutzes. Selbst eine ungenaue oder allgemeine Formulierung der Klauseln entbindet den Versicherungsnehmer nicht von der Verantwortung, sich über relevante rechtliche Anforderungen zu informieren.