Bei Ausweichunfällen mit kleinerem Haarwild wie einem Fuchs ist Vorsicht geboten, warnt aktuell der Bund der Versicherten (BdV). Viele Versicherer würden die Zahlung verweigern, weil man mit dem Überfahren des Tieres kaum einen nennenswerten Fahrzeugschaden riskiert hätte. Ein riskierter Totalschaden durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung wird von den Versicherern als unverhältnismäßig angesehen.
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