Kapitalmarkt für Kinder: Wirtschaftsweise schlagen Startgeld vor

Quelle: Sachverständigenrat Wirtschaft

Aktienkultur fördern, Finanzbildung stärken und Vermögensungleichheit reduzieren: Das sollen die Vorteile des Kinderstartergeldes sein, wie es die sogenannten Wirtschaftsweisen vorschlagen.

Der Sachverständigenrat Wirtschaft (Wirtschaftsweise) schlägt die Einführung eines Kinderstartgeldes für Kinder ab sechs Jahren vor. Damit soll die frühzeitige Teilnahme am Kapitalmarkt gefördert und langfristige Erfahrungen mit Anlagen und deren Renditechancen ermöglicht werden. Geplant ist, dass der Staat monatlich etwa zehn Euro in einen ausgewählten Fonds einzahlt. Der Sachverständigenrat Wirtschaft hält einen breit diversifizierten Fonds mit hohem Aktienanteil für ein unverzichtbares Kernelement des Kinderstartgeldes. Dies soll auf lange Sicht eine solide Rendite bei geringem Risiko ermöglichen. Der neue Policy Brief des Sachverständigenrates konkretisiert den Vorschlag aus dem Jahresgutachten 2023/24 und erläutert wichtige Umsetzungsdetails.

„Die bisherigen Finanzbildungsprogramme haben, nicht nur in Deutschland, weniger zur Stärkung der Finanzkompetenz in der Bevölkerung beigetragen als erhofft. Anders als bisherige Maßnahmen zielt das vorgeschlagene Kinderstartgeld darauf ab, Finanzverhalten durch das Lernen aus Erfahrungen zu stärken – anstatt auf theoretisches Wissen“, erklärt Ulrike Malmendier, Mitglied des Sachverständigenrates. Werden jüngere Kinder in das Programm aufgenommen, profitieren auch die Eltern, da sie zunächst die Kapitalanlage ihrer minderjährigen Kinder übernehmen.

Kinderstartgeld: Die wichtigsten Eckpunkte

Das Kinderstartgeld soll automatisch alle Kinder in Deutschland ab dem sechsten Geburtstag erfassen. Die Anspruchsberechtigung soll an den Bezug von Kindergeld geknüpft sein. Ein kleiner monatlicher Betrag genügt, da das Programm in erster Linie praktisches Wissen vermitteln soll und nicht primär dem Vermögensaufbau dient. Kinder sollen zwölf Jahre lang monatlich etwa zehn Euro zur Anlage in einen liquiden, breit gestreuten Fonds mit hohem Aktienanteil und niedrigen Kosten erhalten. Nur autorisierte UCITS-Fonds sollen bei der Fondsauswahl berücksichtigt werden, da sie eine einfache und sichere Anlagemöglichkeit in Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere bieten.

Die Anspardauer muss ausreichend lang sein, damit Kinder und ihre Eltern verschiedene Finanzzyklen erleben und von den Vorteilen einer breit gestreuten Anlage profitieren. Eine Simulation des Sachverständigenrates zeigt, dass der Wert des Portfolios nach zwölf Jahren mit einem Aktienanteil von 100 Prozent im Median um 13 Prozent höher ist als bei einem Aktienanteil von 50 Prozent. Treffen die Eltern keine aktive Anlageentscheidung, fließen die Einzahlungen in einen Fonds mit einem hundertprozentigen Aktienanteil als Standardoption.

Während der Ansparphase sollen Auszahlungen grundsätzlich nicht zulässig sein. Mit Erreichen der Volljährigkeit kann die angesparte Summe ohne Zweckbindung ausgezahlt werden. Das Kinderstartgeld soll so gestaltet werden, dass es an eine künftig reformierte Riester-Rente anschlussfähig ist, damit Anspruchsberechtigte den Fonds weiter besparen können.

Durch eine bildungspolitische Begleitung des Programms an Schulen und altersgerechte Finanzbildungskurse könnte die Wirkung des Kinderstartgeldes auf die Finanzkompetenz weiter gestärkt werden. Vorausgesetzt, die Kurse werden ansprechend gestaltet und Lehrkräfte geschult, um die Anlagemöglichkeiten des Kinderstartgeldes zu erklären.

Werden schrittweise alle Kinder in das Programm einbezogen, verursacht es in der Aufbauphase nur moderate Kosten für den Bundeshaushalt, von 91 Millionen Euro im ersten Jahr ansteigend auf langfristig etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.