Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt die finale Verabschiedung des Aufsichtsregelwerks Solvency II. Gleichzeitig äußert der Verband Bedenken hinsichtlich der technischen Ausgestaltung in den nachgelagerten Rechtsakten. „Die noch festzulegenden Details dürfen die erzielten Fortschritte der Richtlinie nicht gefährden“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Ein zentrales Anliegen der Versicherer ist die Beibehaltung der bestehenden Bewertungsmethode für langfristige Verbindlichkeiten. Insbesondere für Lebensversicherer, ist eine stabile Berechnungsgrundlage essenziell.
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