Der Pflege-Bahr richtet sich besonders an Menschen mit Vorerkrankungen, die bei anderen Tarifen häufig abgelehnt werden. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um diese Zielgruppe weiterhin gezielt anzusprechen und den Tarif sowohl für die Kunden als auch für Sie als Anbieter attraktiv zu gestalten?
Wir gehen nicht gezielt auf Menschen mit Vorerkrankungen zu. Wenn sich in einem Beratungsgespräch zur Pflege herausstellt, dass eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht kommt, empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden den R+V-Pflege FörderBahr. Aber natürlich versichern sich auch Menschen ohne Vorerkrankungen in diesem Produkt, nicht selten auch in Kombination mit einem Tarif aus der R+V-PflegeVorsorge. Nach wie vor ist der Zuschuss von fünf Euro ein wichtiges Motiv für den Abschluss, gerade bei Jüngeren, wo dieser ein Drittel des Beitrags ausmacht.
Glauben Sie, dass der Pflege-Bahr in den nächsten Jahren angepasst oder sogar ersetzt werden muss, um den politischen Zielen seit Einführung gerecht zu werden? Wenn ja: Was würden Sie dem Gesetzgeber raten?
Eine Pflegereform jagt die nächste. Für private Krankenversicherer ist das eine herausfordernde Situation. Der Pflege-Bahr wurde zu einer Zeit ins Leben gerufen, als die Eigenbeteiligungen im Pflegeheim noch mit höherer Pflegestufe gestiegen sind. Seit 2017 gibt es den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dieser ist in den Pflegeraden 2–5 identisch.
Da passt ein Produkt, das prozentual gestuft leistet, natürlich nicht mehr optimal. Wenn man aber berücksichtigt, dass etwa vier von fünf Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgt werden, ist der Pflege-Bahr immer noch ein Produkt, das den Kundenbedarf überwiegend trifft. Hätte der Gesetzgeber verlangt, dass man das Produkt an die neue Situation bei vollstationärer Pflege anpasst, hätte das immense Beitragssteigerungen nach sich gezogen.
Ob ein „Pflege-Bahr 2.0“ erforderlich wird, hängt gewiss auch davon ab, wie sich das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung entwickeln wird. Zusätzlich auch davon, ob es beim heutigen System mit den fünf Pflegegraden bleibt. Betrachtet man die prekäre finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung, ist nicht davon auszugehen, dass sich am Teilkasko-Charakter etwas ändern wird.
Für den Fall, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für einen Pflege-Bahr 2.0 festlegt, wäre es sicherlich ratsam, die oben bereits erwähnte Anpassung im vollstationären Bereich zu berücksichtigen Da würde das Produkt aber deutlich teurer machen. Auch aus diesem Grund wäre es vorteilhaft, die aktuell fünf Euro staatliche Zulage zu erhöhen.
Unabhängig vom Pflege-Bahr wünschen wir uns vom Gesetzgeber grundsätzlich eine deutlich stärkere Förderung der privaten und betrieblichen Pflegevorsorge. Privatpersonen und Betriebe müssen wirksame Anreize bekommen, in die finanzielle Absicherung des Pflegerisikos zu investieren. Der sozialen Pflegeversicherung droht der finanzielle Kollaps. Massive Beitragssatzsteigerungen und höhere Steuerzuschüsse sind unvermeidbar. So soll Medienberichten zufolge der Beitragssatz um 0,15 Prozentpunkte auf dann 3,55 Prozent angehoben werden.
Wie wichtig ist der Pflege-Bahr für die R+V langfristig? Und sehen Sie Ihre Rolle als einer der Marktführer in diesem Segment auch in den kommenden Jahren – selbst, wenn keine weiteren gesetzlichen Anpassungen erfolgen?
Wir bereits erwähnt, haben wir uns das Thema Pflege auf die Fahne geschrieben. Nicht umsonst gehören wir im Marktsegment der privaten Pflegezusatzversicherung seit Jahren zu den Versicherern mit den höchsten Bestandszuwächsen. Selbst wenn sich nichts am Produkt ändern sollte, gehen wir davon aus, dass wir beim R+V-Pflege FörderBahr auch zukünftig weiter mit an der Spitze liegen werden.
Uns ist es wichtig, Menschen nicht nur finanziell abzusichern, sondern im Pflegefall auch praktisch zu unterstützen. Daher bieten wir neben Assistance-Leistungen, die in den R+V-PflegeVorsorge-Tarifen integriert sind, auch die kostenlose Webanwendung „Mein digitaler Pflegeberater“ für alle pflegenden Angehörigen an – auch für Nicht-Kunden.