Der Sachverständigenrat fordert weitreichende Reformen der Gesetzlichen Rentenversicherung. Im Fokus stehen eine Anpassung des Renteneintrittsalters, die Überprüfung spezieller Leistungen wie der „Rente ab 63“ und Einsparpotenziale durch Bürokratieabbau. Gleichzeitig könnte eine Stärkung der privaten Vorsorge dazu beitragen, die Rentenlast des Bundes zu verringern.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem aktuellen Jahresgutachten 2024/25 umfassende Reformvorschläge für die gesetzliche Rentenversicherung angeraten. Ziel dieser Empfehlungen ist es, die finanzielle Stabilität des Rentensystems langfristig zu sichern und die Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen zu reduzieren. Denn die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung muss angesichts des demografischen Wandels auf stabile Füße gestellt werden und gleichzeitig finanzierbar bleiben.
Welche Punkte das Team der Wirtschaftsweisen um Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, Prof. Dr. Veronika Grimm, Prof. Dr. mult. Dr. h.c. Ulrike Malmendier, Prof. Dr. Achim Truger und Prof. Dr. Martin Werding ausgemacht hat, fassen wir kurz zusammen:
Eine zentrale Empfehlung des Rates ist die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung. Durch diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung der Rentenkasse verringert werden, indem die Rentenbezugsdauer an die gestiegene Lebenserwartung angepasst wird. Dies könnte dazu beitragen, den Anstieg der Rentenbeiträge zu dämpfen und die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten.
Ein Punkt der zu heißen Debatten führen dürfte, ist den Anstieg der Bestandsrenten zu dämpfen. Dies könnte durch eine Anpassung der Rentenerhöhungen erfolgen. So könnten künftige Rentenerhöhungen beispielsweise an die Inflationsrate statt an die Lohnentwicklung geknüpft werden.
Kritisch hinterfragt werden von den Ökonomen die abschlagsfreie "Rente mit 63", sowie die Mütter- und Witwenrente. Eine Reform dieser Leistungen könnte ebenfalls zu Einsparungen führen. Zudem wird empfohlen, entsprechende Maßnahmen auch auf das System der Beamtenversorgung zu übertragen, um eine einheitliche und faire Altersvorsorge zu gewährleisten.
Um die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente zu reduzieren, betont der Sachverständigenrat die Bedeutung einer stärkeren privaten Altersvorsorge. Durch Anreize und Förderungen könnten mehr Bürger motiviert werden, privat für das Alter vorzusorgen.
Potenzial sieht der Rat in einer effizienteren Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme. Durch den Abbau von Doppelstrukturen und Bürokratie könnten Kosten gesenkt und die soziale Absicherung kostengünstiger umgesetzt werden. Eine verstärkte Digitalisierung von Verwaltungsprozessen spiele hierbei eine entscheidende Rolle, um Effizienzgewinne zu realisieren.
Auch sollten sozialpolitische Maßnahmen verstärkt über das Steuer- und Transfersystem erfolgen, wobei die Beiträge zur Finanzierung sich am Leistungsfähigkeitsprinzip orientieren und die Bedarfsprüfung nach dem Haushaltsprinzip erfolgen könnte. Dies würde eine gezieltere und bedarfsgerechtere Förderung ermöglichen und gleichzeitig die Effizienz der sozialen Sicherung erhöhen.
Die Umsetzung dieser Reformvorschläge erfordert allerdings politischen Willen und gesellschaftlichen Konsens. Angesichts der demografischen Entwicklung und der finanziellen Herausforderungen des Rentensystems sind jedoch nachhaltige Maßnahmen unerlässlich, um die Altersvorsorge in Deutschland zukunftssicher zu gestalten. Ob der politische Willen überhaupt da ist und ein gesellschaftlicher Konsens gefunden werden kann, bleibt bei diesem heißen Eisen fraglich. Schließlich ist ein großer Teil der Wählerschaft bereits im Ruhestand und wer will schon die potentiellen Wähler verärgern.