Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung soll auch im Jahr 2026 bei 1,0 Prozent liegen. Das empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV).
Die letzte Senkung des Höchstrechnungszinses im Januar 2022 auf den historisch niedrigen Wert von 0,25 Prozent hat viele Kunden abgeschreckt. Versicherer mussten ihre Neugeschäftsprodukte und Bestandsportfolios überdenken. Der Trend zu neuartigen Garantien sowie fonds- und indexgebundenen Produkten spiegelt sich auch im aktuellen Bestandsmix der Lebensversicherer wider.
Trotz des deutlichen Anstieg des Zinsniveaus fällt die Erhöhung von 0,25 Prozent auf einen Prozent ab dem 1. Januar 2025 moderat aus. In der Versicherungsbranche wurde diese Nachricht erfreut aufgenommen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Vorteile bieten die höheren Garantiezinsen für die Versicherungsnehmer jedoch nicht nur bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen, sondern auch bei der Prämienkalkulation von Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Darüber hinaus können die garantierten Rentenleistungen bei Versicherungen mit flexiblen Rentenfaktoren ebenso steigen. Hierdurch werden Lebensversicherungen insbesondere für sicherheitsorientierte Kunden interessanter. Für Produkte mit Beitragsgarantie ist die Anhebung des Rechnungszinses jedoch zu gering, um eine Rückkehr zur vollen Beitragsgarantie zu ermöglichen.
Im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) eine deutliche Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung zum Jahr 2025 empfohlen. In der Folge hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Höchstrechnungszins ab Januar 2025 auf 1,0 Prozent festgelegt. Damit stieg der Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit 1994. Von 2016 bis 2021 lag der Höchstrechnungszins bei 0,9 Prozent, seit 2022 als Folge des damals lang andauernden Niedrigzinsniveaus bei 0,25 Prozent.
Für 2026 sprechen sich die Aktuare für eine Beibehaltung auf gleichem Niveau aus. "Die Krisen in der Welt sind nicht weniger geworden“, bremst Dr. Maximilian Happacher, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. „Zu nennen sind der bereits knapp drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine, der sich immer weiter zuspitzende Nahost-Konflikt und die zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum. Nicht nur die damit einhergehenden Bedrohungen des freien Welthandels, sondern auch die wachsenden Belastungen der öffentlichen Haushalte üben grundsätzlich auch mittelfristig einen gewissen Inflationsdruck aus. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin von einem gegenüber der Zeit vor 2022 höheren Zinsniveau auszugehen, auch wenn die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank aufgrund der aktuell moderaten Inflationserwartungen derzeit noch in eine andere Richtung zeigt.“, so Happacher.
Höchstrechnungszins: DAV hält an Sicherheitspuffer fest
Zur Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses schreiben die Versicherungsmathematiker, dass unter Annahme verschiedener Zinsentwicklungen die aus einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio abgeleiteten Durchschnittsrenditen in die Zukunft projiziert wurden. Zur Glättung wurde das gewichtete Mittel dieser Renditen über jeweils fünf Jahre gebildet. „Zusätzlich wurde auf diese geglätteten Renditen ein 40-prozentiger Abschlag als Sicherheitspuffer eingerechnet. Diesen hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert“, erläutert Happacher das Vorgehen.
Die DAV setzt diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an, obwohl diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen entfallen ist. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass auch in Niedrigzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.
Unabhängig vom empfohlenen Höchstrechnungszins bleibt es stets Aufgabe des Unternehmens und seines Verantwortlichen Aktuars einen geeigneten Garantiezins festzulegen, darauf machte die Deutsche Aktuarvereinigung aufmerksam. Schließlich müsse der Zinssatz zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens und zu den Eigenschaften der einzelnen Produkte passen. Der vorgeschlagene Höchstrechnungszins in Höhe von 1,0 Prozent für 2026 gebe in diesem Rahmen eine Obergrenze. Er solle als gesetzlicher Höchstwert dienen. Eine Empfehlung für eine Festlegung durch die Vesicherer und die verantwortlichen Aktuare sei er indes nicht.