Im Jahr 2024 erhielten Pensionäre im öffentlichen Dienst ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto. Doch nur ein Fünftel der Neupensionierten erreichte die gesetzliche Regelaltersgrenze.
Bund, Länder und Kommunen müssen hohe Ausgaben für die Ruhestandsgelder von Beamten stemmen. Laut Statistischem Bundesamt gab es am 1. Januar 2024 etwa 1.406.100 Pensionäre. Im Schnitt bezogen sie ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto im Monat, wobei die Höhe des Ruhegehalts gegenüber dem Vorjahr unverändert blieb. Weitere 380.100 Hinterbliebene erhielten Versorgungsleistungen. Das geht aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.
Jährliche Pensionskosten von über 60 Milliarden Euro
Die Ausgaben für Pensionen beliefen sich laut Destatis auf 54,8 Milliarden Euro. Hinzu kamen 8,2 Milliarden Euro für die Hinterbliebenen-Versorgung, was in Summe rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmacht.
Von den insgesamt 57.600 Neupensionierten im Jahr 2023 schied der Großteil (79 Prozent) im Durchschnitt mit 63 Jahren und 9 Monaten aus dem aktiven Dienst aus. Allerdings erreichten lediglich 11.500 Personen die gesetzliche Regelaltersgrenze. Das entspricht etwa 20 Prozent aller Neupensionierten.
Die Mehrheit trat vorzeitig in den Ruhestand, entweder durch die sogenannte Antragsaltersgrenze oder aufgrund besonderer Altersgrenzen, die etwa für den Vollzugsdienst oder Berufssoldaten gelten. Konkret betraf dies 34.100 Personen beziehungsweise 59 Prozent. Weitere 10.200 Personen (18 Prozent) wurden aufgrund von Dienstunfähigkeit pensioniert, im Durchschnitt bereits mit 56 Jahren und 3 Monaten.
Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionäre am 1. Januar 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozent. Im Landesbereich stieg deren Zahl dagegen um 1,5 Prozent und im kommunalen Bereich um 2,8 Prozent.
Lehrer machen größten Teil der Ruhegehalts-Empfänger aus
Der Schuldienst der Bundesländer stellt weiterhin die größte Gruppe an Ruhegehalts-Empfängern. Auf ihn entfielen 464.100 Personen, was 33,0 Prozent aller Pensionäre ausmacht. Es folgen ehemalige Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post als zweitgrößte Gruppe mit 279.100 Personen und einem Anteil von einem Fünftel (19,8 Prozent). Die übrigen Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- (10,6 Prozent) und Landesbereich (27,1 Prozent) sowie auf den kommunalen Bereich (7,9 Prozent) und die Sozialversicherung (1,6 Prozent). Dass sich die Zahl der Pensionäre in den Jahren zwischen 2000 und 2020 um 53,9 Prozent erhöht hat, ist laut der Statistikbehörde eine Folge davon, dass in den 1960er- und 1970er-Jahren viele Lehrerinnen und Lehrer eingestellt worden seien.
Schon heute gibt es demnach mehr pensionierte Beamte und Hinterbliebene als aktive Beamte. Das ist vor allem für die Bundesländer ein Problem, die das Gros der Beamten beschäftigen. Während für Bundesländer rund 1,3 Millionen Beamte tätig sind, entfallen auf den Bund und die Kommunen jeweils knapp 200.000 Staatsdiener. Den knapp 1,7 Millionen aktiven Beamten standen im Jahr 2024 mehr als 1,786 Millionen Versorgungsempfänger gegenüber.
Die Verbeamtungswellen der Vergangenheit könnten für heutige Steuerzahler zum Problem werden. Weil immer mehr öffentliche Mittel für Pensionen und Beihilfe nötig sind, schrumpfen die Spielräume für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz. Als Beispiel nannte der Steuerzahlerbund im Vorjahr das Land Nordrhein-Westfalen, wo die Versorgung der Pensionäre nach eigenen Berechnungen 35 Prozent der gesamten Personalkosten des Landes ausmachten.
Zwar sind die Bundesländer seit 1999 verpflichtet, sogenannte Versorgungsrücklagen für ihre Beamten zu bilden (nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes), hierfür werden seitdem 0,2 Prozentpunkte einer jeden Besoldungserhöhung entnommen. Nachdem im Zuge der Föderalismusreform 2006 die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenreform vom Bund an die Länder überging, wurden zudem zusätzliche Pensions- bzw. Versorgungsfonds angelegt, um neu angestellte Beamte zu entlasten.
Doch diese Sicherheitstöpfe sind viel zu dünn befüllt, um die Beamten im Alter abzusichern. Das Bundesland Sachsen bildet hier den Spitzenplatz, zumal es insgesamt über eine niedrige Zahl von Beamten verfügt: nach Berechnungen der "Stiftung Marktwirtschaft" würde hier das Vermögen im Versorgungsfonds ausreichen, um die Pensionsansprüche für sechs Jahre zu bedienen. In Niedersachsen hingegen wäre das gebildete Vermögen bereits nach 1,7 Monaten aufgebraucht. In den meisten Bundesländern reicht das angesparte Geld nicht einmal für ein Jahr. Hier gilt es zu bedenken, dass Beamte im Durchschnitt mehr als 20 Jahre im Ruhestand verbringen.
Pensionen vs. Gesetzliche Rentenversicherung
Ein Kritikpunkt, der immer wieder in der medialen Debatte auftaucht, sind die im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung sehr hohen Pensionen. Im Jahr 2022 hatte das Bundesinnenministerium Zahlen dazu veröffentlicht, die die AfD-Fraktion im Bundestag erfragt hat. Hierbei wurde geschaut, wie lange ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt von derzeit 41.541 Euro jährlich arbeiten müsste, um einen Rentenanspruch in Höhe einer durchschnittlichen Beamtenpension zu erhalten. Das Ergebnis: 78,1 Arbeitsjahre wären vonnöten. Um eine Rente zu bekommen, die einem Beamten im höheren Dienst entspricht, müsste der durchschnittlich Rentenversicherte sogar 145,5 Arbeitsjahre vorzeigen. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2021.
Doch bereits, um die Mindestversorgungsbezüge zu erhalten, auf die jeder Beamte nach fünf Jahren Anspruch hat, reicht eine "normale" Erwerbsbiographie nicht aus, sofern man Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin ist. Hierfür müssten gesetzlich Versicherte 52,6 Jahre bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt arbeiten. Dieser Anspruch lag 2021 bei einer monatlichen Pension von 1.800 Euro. Auch mit aktuellen Zahlen sieht der Vergleich ähnlich aus. Bei einem durchschnittlichen Monatsbruttgehalt von 4.323 Euro müsste ein Arbeitnehmer etwa 86 Jahre arbeiten, um einen Rentenanspruch in Höhe der durchschnittlichen Beamtenpension von 3.240 Euro monatlich zu erreichen.
Hierbei gilt es zu bedenken, dass Beamte, in der Regel privatversichert, die Beiträge zur Krankenversicherung im Rentenalter voll selbst zahlen müssen - auch wenn Bund und Länder in der Regel 70 Prozent der Krankheitskosten über Beihilfen beisteuern. Dem entgegen wird bei gesetzlich Rentenversicherten der Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner zur Hälfte von der Rentenkasse übernommen.