Berufsunfähigkeitsversicherung: Befürchtete „Zeitenwende“ blieb aus

Quelle: DALL-E

Im Jahr 2024 sorgten kontroverse Änderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für intensive Diskussionen. Besonders der Verzicht auf die konkrete Verweisung brachte Bewegung in den Markt. Zuletzt hatte die Anhebung des Höchstrechnungszinses Anpassungen nach sich gezogen. Das Ratinghaus Franke und Bornberg hat sich die Entwicklungen und der Bedeutung Markt genauer angeschaut.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat im vergangenen Jahr mit kritischen Neuerungen auf sich aufmerksam gemacht, doch die vom Analysehaus Franke und Bornberg aus Hannover befürchtete „Zeitenwende“ blieb aus. Das sei eine gute Nachricht für Verbraucher und den Markt.

Das Jahr 2024 sei von kontroversen Entwicklungen geprägt gewesen, konstatieren die Kollegen aus dem Hause Franke und Bornberg. Insbesondere die Einführung des Verzichts auf die konkrete Verweisung durch HDI und die Bayerische sowie der Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen durch die Condor hätten intensive Diskussionen ausgelöst. Diese Neuerungen würden das Risiko bergen, die Balance zwischen Versicherbarkeit und Solidität zu beeinträchtigen. Insbesondere der Verzicht auf die konkrete Verweisung würde die Linie zwischen Versicherungsschutz und sinnlosen Geschenken an einzelne Versicherte übertreten.

Bislang seien andere Versicherer diesen Beispielen nicht gefolgt. „Die Entscheidung der meisten Versicherer, an der konkreten Verweisung festzuhalten, unterstreicht die Bedeutung von Stabilität und Risikobewusstsein im Markt.“, betont Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Zum Jahreswechsel 2025 trat mit der Erhöhung des Höchstrechnungszinses von 0,25 Prozent auf 1,00 Prozent eine weitere wichtige Veränderung in Kraft. Viele Versicherer haben ihre Produkte entsprechend angepasst. Die Anhebung des Rechnungszinses führt in der Regel zu einer proportionalen Reduzierung der Überschussbeteiligung von 0,75 Prozent – mit Auswirkungen auf die BU-Rente im Leistungsfall. Allerdings gebe es positive Ausnahmen: Einige Versicherer hätten ihre Überschusskürzungen moderater gestaltet. Die Universa beispielsweise habe die Beteiligung lediglich um 0,25 Prozentpunkte, die Hannoversche um 0,45 Prozentpunkte und die Ergo um 0,30 Prozentpunkte reduziert.

Auch bei Regelungen zur Umorganisation seien viele Anpassungen zu beobachten. Immer mehr Versicherer würden die Grenze für den Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Kleinbetrieben von fünf auf zehn Mitarbeiter anheben. Bei Selbständigen verzichteten mehr Versicherer auf die Prüfung der Umorganisation, wenn mindestens 90 Prozent der Arbeitszeit auf kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten entfällt – unabhängig von der Berufsausbildung. Diese Regelung war in der Vergangenheit meist nur für Akademiker vorgesehen, wird nun aber auf eine breitere Zielgruppe ausgeweitet.

Eine weitere Verbesserung betreffe das vereinfachte Anerkenntnis der BU bei Vorliegen einer Erwerbsminderung. Dabei werde eine Berufsunfähigkeit automatisch anerkannt, wenn eine (volle) Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt wurde, was nicht selten der Fall ist. Eine zusätzliche Prüfung durch den Versicherer würde in diesen Fällen bei immer mehr Versicherern entfallen. Dadurch werde die Dauer der Leistungsprüfung erheblich verkürzt und Betroffene erhielten schneller und einfacher ihre Leistungen.