Die FDP will die gesetzliche Aktienrente wieder in die politische Debatte bringen. Doch der Entwurf unterscheidet sich deutlich von den Plänen, die Bundestagswahlkampf 2021 vorgestellt wurden.
Die FDP-Fraktion im Bundestag hat einen neuen Antrag für eine gesetzliche Aktienrente vorgelegt. Damit kehrt die Partei zu einem ihrer zentralen Reformvorschläge zurück, den sie bereits im Bundestagswahlkampf 2021 vertreten hatte. Doch das aktuelle Modell unterscheidet sich in mehreren Punkten vom damaligen Konzept. So will die FDP, dass ein Teil der Rentenbeiträge (zwei Prozentpunkte) verpflichtend in einen staatlich verwalteten Fonds fließt. Dieser soll ähnlich wie das schwedische Prämienrentensystem funktionieren, bei dem Einzahlungen individuell zugeordnet werden und unter Eigentumsschutz stehen, um politische Eingriffe zu verhindern. Das Ziel: höhere Renditen durch Kapitalmärkte nutzen und langfristig die gesetzliche Rente entlasten.
Zusätzlich fordert die FDP:
- Mehr Wahlfreiheit beim Renteneintritt, angelehnt an Schweden, wo Versicherte flexibel entscheiden können, wann sie in Rente gehen – mit Zuschlägen bei längerer Erwerbstätigkeit.
- Eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch vereinfachte Beitragszusagen und eine dynamische Anpassung von Fördergrenzen.
- Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, um privaten Kapitalaufbau außerhalb klassischer Versicherungsprodukte zu ermöglichen.
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Dort wird er inhaltlich geprüft, mit Stellungnahmen von Experten ergänzt, mit Alternativen verglichen und - gegebenenfalls - in veränderterer Fassung an den Bundestag mit einer Entscheidungs-Empfehlung zurücküberwiesen.
Politische Mehrheiten für diesen Antrag zu finden, dürfte angesichts der Kräfteverhältnisse im Bundestag schwierig werden. Zumal die verbliebene Ampelkoalition mit dem Generationenkapital eine eigene Form der kapitalgedeckten Rente verfolgt.