Bestandsverkauf: Auf den Stichtag kommt es mehr als einmal an

Quelle: DALL-E

Sich clever fühlende Verkäufer, die glauben, dass die Nichtbestätigung von Garantien oder das Nichtaufdecken von Mängeln einen Verkauf „erleichtern“, sei folgendes auf den Weg zu geben: Spätestens seit einem Urteil des BGH aus 2011 wurde ausgeurteilt, dass „im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjektes durch den Kaufinteressenten ... gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten“ abverlangt wird. Das bedeutet, dass durch den Verkäufer Mängel auch selbständig anzugeben sind, auch wenn nicht explizit danach gefragt wird.

So ist es nicht verwunderlich, dass nach manchem Verkauf einer Makler-GmbH Aktivitäten beginnen, den Kaufpreis im Nachhinein anzugreifen und eine Kaufpreis-minderung gerichtlich durchzusetzen. Auf Seiten eines Käufers, der es mit der Prüfung des Kaufobjektes vor dem Kauf nicht so ernst genommen hat, kann es dann zu folgender Argumentation kommen:

Der Käufer oder sein Rechtsbeistand wird beispielsweise die Pflichten zur Dokumentation als grundlegend und als ordnungsgemäße Form der Arbeit eines Maklers herausstellen. Im Anwaltsdeutsch kann dann eine fehlende Dokumentation schnell als elementares und als unkalkulierbares Risiko bewertet werden. Dazu hatte ich hier bei Versicherungsbote bereits einen Fall umfassend geschildert.

Klar, die Garantien werden auch mit Rechtsfolgen versehen, die als Schadenersatzforderungen, Haftungsbegrenzungen oder als Naturalrestitution definiert werden. Ein Wort der Erklärung zum Begriff Naturalrestitution. Dahinter verbergen sich die Lateinischen Begriffe „natura“ und „restituere“ und bedeuten: Herstellung des wirtschaftlichen, steuerlichen oder sonstigen Zustandes, der bestehen würde, wenn der ersatzpflichtige Umstand nicht eingetreten wäre. Hilfreich für Käufer und Verkäufer
ist eine umfassende Checkliste „Vor dem Kauf, Kauf und nach dem Verkauf“, die hilft, wesentlich zu bedenkende Themen nicht zu vergessen.

Stichtag Bestands- oder Firmenübergang

Kommen wir zum wichtigsten Stichtag, wenn die Vorbereitungen zum (Ver- )Kauf abgeschlossen sind. Der Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages fällt selten mit dem Tag des wirtschaftlichen Übergangs zusammen. Je nach Situation können beide Termine zeitlich unterschiedlich sein oder nah oder fern voneinander entfernt sein. Beim Firmen- oder Bestandsübergang erfolgt der Übergang nicht sofort.

Zu diesem Stichtag gehören auch die Begriffe Signing und Closing. Der Tag der Vertragsunterzeichnung ist das Signing und führt zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft auf beiden Seiten, für das sich beide Seiten auf den Stichtag geeinigt haben. An diesen Tag geht das Kaufobjekt an den Käufer über. Das Geschäft ist vollzogen – das ist das Closing.

Dieser Stichtag wird manchmal auch Vollzugstag genannt. Der "Vollzug" ist erfolgt, sobald sämtliche Vollzugsbedingungen vorliegen und sämtliche Vollzugshandlungen vorgenommen wurden oder jeweils wirksam darauf verzichtet wurde. Der Tag, an dem der Vollzug tatsächlich stattgefunden hat, wird als "Vollzugstag" bezeichnet. Zu den Vollzugsbedingungen gehören beispielsweise die oder eine Kaufpreiszahlung, das Erbringen bestimmter Unterlagen als Anlagen für den Kaufvertrag oder die Aufhebung bestimmter Verträge, die der Verkäufer abgeschlossen hatte und die der Käufer nicht braucht.

Der Stichtag für den (Ver-)Kauf einer Maklerfirma wird häufig auf den Beginn des steuerlichen Geschäftsjahres gelegt. Oft ist dies der 1.1. des jeweiligen Jahres. Damit dann auch eine Zwischenbilanz gespart, die beispielsweise bei einem Stichtag 1.7. des Jahres notwendig würde. Mit diesem Stichtag ist dann verbunden, dass alle Einkünfte aber auch bsw. steuerlichen Verpflichtungen noch zum Verkäufer gehören und der Käufer ab dann Anspruch auf alle Einkünfte hat. Steuerlich den Stichtag überlappende Pflichten und Rechte sind im Kaufvertrag zu regeln.

Fazit: Die hier auszugsweise geschilderten Erfahrungen mit Stichtagen beim Bestand- oder Firmenverkauf stellen sicher, dass alle notwendigen Aktivitäten und die geplante Transaktion genau erfasst und geregelt werden. Diese Genauigkeit unterstützt den Verkaufsprozess, die Budgetierung der Ressourcen für beide Seiten, die Finanzplanung und den Entscheidungsprozess. Die Arbeit mit verlässlichen Stichtagen entspannt auch die oft einmalige Situation des (Ver-)Kaufs für beide Seiten, fördert den gegenseitigen Respekt und den Erfolg.