Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stuft sogenannte Finfluencer nicht als Anlageberater ein. Das löst in der Vermittlerschaft und bei den Vermittlerverbänden AfW und BVK eine teilweise hitzige Debatte aus.
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit ihrem jüngsten Merkblatt zur Einstufung von sogenannten Finfluencern Kritik aus der Branche ausgelöst. Während die Behörde darauf verweist, dass Finfluencer keine individuellen Anlageberatungen durchführen und somit nicht den strengen Regularien unterliegen würden, kritisierten die Vermittlerverbände AfW und BVK diese Einschätzung als unzureichend. Laut BaFin erfüllten Finfluencer nicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anlageberatung, da sie keine individuellen Empfehlungen geben und auch keine direkten Kundenbeziehungen pflegen würden.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) teilt die Einschätzung der BaFin und betont, dass sich die Behörde an geltende Gesetze halten müsse. „Die vereinzelt geäußerte Kritik an der Einschätzung der BaFin ist emotional gesehen nachvollziehbar. Sie verkennt jedoch eines: Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth.
„Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen.“, stellt der AfW-Vorstand klar. Deshalb könne die BaFin hier keine anderen Maßstäbe anlegen, da sie an die geltende Rechtslage gebunden sei.
Allerdings zeigte eine BaFin-Studie aus dem Jahr 2024, dass insbesondere jüngere Generationen soziale Medien als Hauptquelle für Finanzinformationen nutzten. Mehr als 60 Prozent der Generationen Y und Z betrachten Finfluencer sogar als eine Alternative zur professionellen Beratung. „Wir haben also ganz dringenden Handlungsbedarf.“, so Wirth weiter.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die Einschätzung der BaFin derweil scharf und sieht erhebliche Gefahren für Verbraucher. „Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Der Verband argumentiert, dass die bisherige Rechtslage den Einfluss von Finfluencern auf die Finanzentscheidungen ihrer Follower unterschätzt. Da viele Nutzer soziale Medien als primäre Informationsquelle für Investitionen nutzten, bestehe ohne Regulierung die Gefahr von Fehlentscheidungen und finanziellen Verlusten. „Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entsteht eine regulatorische Lücke, die potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger haben kann“, warnt Heinz.
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