Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss einige gesetzliche Vorgaben beachten – von der Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt bis zur Haftpflichtversicherung.
Drohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit – doch wer sie fliegen lassen will, muss einiges beachten. Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann zu kostspieligen Schäden führen. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abzusichern. Privathaftpflichtversicherungen bieten häufig Drohnenschutz, während spezielle Drohnenversicherungen noch umfassendere Leistungen bieten, etwa für Verschleiß- oder Sturzschäden.
Registrierung ist Pflicht
Jeder Drohnenpilot muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat oder mehr als 250 Gramm wiegt. Nach der Online-Registrierung erhält der Nutzer eine e-ID, die auf der Drohne angebracht werden muss. Die Registrierung kostet einmalig 20 Euro. Spielzeug-Drohnen (unter 250 Gramm und für Kinder unter 14 Jahren zugelassen) sind von der Registrierung ausgenommen - auch wenn diese über eine Kamera verfügen.
Versicherungspflicht und Drohnenschutz
In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnenhalter gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz. Dabei gilt derjenige als Halter, der die Drohne gekauft hat und über ihre Nutzung bestimmt – unabhängig davon, wer sie tatsächlich fliegt.
Privathaftpflichtversicherungen bieten oft eine Mitversicherung von Drohnen, decken aber nicht immer alle Schadensfälle ab. So decken die meisten PHV-Policen nur Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 2,5 Kilogramm ab. Wer eine schwerere Drohne besitzt, benötigt eine gesonderte Drohnen-Haftpflichtversicherung. Und während die PHV-Police meist nur die Nutzung durch Familienmitglieder versichert, erlaubt die Drohnen-Haftpflicht oft auch die Nutzung durch Dritte – beispielsweise Freunde, die die Drohne mit Einverständnis des Besitzers fliegen.
Spezielle Drohnenversicherungen bieten umfassenderen Schutz, einschließlich Kaskoversicherung für Schäden an der Drohne selbst. So übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten, etwa nach einem Absturz durch ein Versehen des Halters. Bei einem Totalschaden wird meist der Zeitwert der Drohne ersetzt. Da technische Geräte oft schnell an Wert verlieren, fällt die Erstattung in vielen Fällen deutlich geringer aus als der ursprüngliche Kaufpreis.
Wer eine fremde Drohne nutzt, sollte ebenfalls haftpflichtversichert sein, da auch der Pilot für Schäden haftet, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht wurden. Europäische Regeln legen zudem nahe, dass auch Nutzer von geliehenen oder gemieteten Drohnen eine eigene Registrierung mit e-ID vornehmen sollten.
Flugregeln und Sicherheit
Beim Fliegen von Drohnen müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, darunter:
- Drohnenpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein
- Maximale Flughöhe von 120 Metern
- Fliegen nur in Sichtweite
- Kein Flug über Menschenansammlungen oder Wohnungsgrundstücken
- Abstand zu Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken, Oberleitungen und Kraftwerken halten
- Fliegen im Bereich von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen ist verboten
- Respektierung der Privatsphäre: Fotos oder Videos von Personen dürfen nur mit deren Einverständnis erstellt und veröffentlicht werden.
Daneben gibt es je nach Drohnenklasse weitere Flugregeln zu beachten.