Wohngebäude: „Es ist Aufgabe von Politik, einen Interessenausgleich herzustellen“

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Die Anhörung hat auch gezeigt, dass sich die geringe Verbreitung der Elementardeckung weiterhin als Problem darstellt. Die CDU/CSU schlägt vor, Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig einzuschließen, mit der Möglichkeit für Kunden, diese Leistung aktiv abzuwählen (Opt-out-Modell). Wäre eine solche Lösung aus aktuarieller Sicht sinnvoll, um das System langfristig tragfähig zu machen?

Carina Götzen: Wir halten den Vorschlag der sogenannten Opt-Out-Lösung für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie ist sicher ein Instrument, die Versicherungsdichte zu erhöhen. Sie ist allerdings zunächst nur bei Neuabschlüssen einfach umsetzbar. Bei bestehenden Verträgen ist eine Umstellung rechtlich nicht ohne weiteres möglich – hier bedarf es eines gesonderten gesetzlichen Rahmens. Es gibt bereits Versicherer, die diese Lösung im Neugeschäft umgesetzt haben.

Aus aktuarieller Sicht kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine zentrale Herausforderung in der Kalkulation besteht darin, abzuschätzen, welche Kunden die Elementardeckung abwählen würden.

Tommy Berg: Ob eines solches Modell funktioniert, hängt letztlich auch von der Prämiengestaltung ab: Bei einer Einheitsprämie würden nur diejenigen den Baustein abwählen, die ohnehin kaum gefährdet sind. Aufgrund dieser Antiselektion müsste die Einheitsprämie dann permanent nach oben angepasst werden. Bei einer maximal differenzierenden Prämie, würden vermutlich die hoch gefährdeten Risiken den Baustein abwählen, weil er zu kostenintensiv ist. Hier gilt es einen Mittelweg zu finden.

Carina Götzen: In jedem Fall wird es immer Versicherungsnehmer geben, die den Baustein abwählen. Und im Falle einer Katastrophe wird erneut die Frage aufkommen, welche Unterstützung nicht versicherten Gebäudebesitzern gewährt werden soll.

Kritiker argumentieren, dass eine Pflichtversicherung oder Opt-out-Regelung die Kosten für Kunden in Hochrisikogebieten drastisch erhöhen könnte. Welche Alternativen sehen Sie, um die finanzielle Belastung für diese Gruppen fairer zu gestalten?

Tommy Berg: Die Basis aller Überlegungen sollte eine risikoadäquate Prämienkalkulation sein, die in der ZÜRS-Zone 4 Preise über 3.000 € liefern kann. Risikomindernd könnten sich (hohe) Selbstbehalte oder Präventionsmaßnahmen durch den Versicherungsnehmer auswirken. Schließlich kann der Staat die Prämien subventionieren oder umverteilen.

In einer Analyse haben Sie bei Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) berechnet, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden mit einer deutschlandweiten Einheitsprämie von etwa 190 Euro umsetzbar wäre. Wie genau würde ein solches Modell funktionieren? Welche Faktoren fließen in diese Berechnung ein, und welche Annahmen liegen dem zugrunde?

Tommy Berg: Sie beziehen sich auf eine Analyse an, die wir Anfang letzten Jahres durchgeführt haben. Die damals kalkulierten, jährlichen Kosten von 190 Euro decken ausschließlich den Schutz vor Überschwemmungsschäden ab. In dieser Berechnung sind weder die Prämien für andere Elementarrisiken wie Erdbeben noch mögliche Entlastungen durch Selbstbehalte berücksichtigt.

Carina Götzen: Betrachtet man die aktuellen Prämien für das Überschwemmungsrisiko in den verschiedenen ZÜRS-Zonen, so zeigt sich eine erhebliche Spannbreite: von etwa 80 Euro Prämie in den günstigsten Gebieten bis hin zu deutlich über 2.000 Euro in besonders gefährdeten Lagen. Verschneidet man diese mittleren Prämien mit der deutschlandweiten Gebäudeverteilung, resultiert eine durchschnittliche Prämie von 190 Euro. Mehr als 80 Prozent der Gebäudebesitzer zahlen demnach derzeit weniger als 190 Euro für ihren Überschwemmungsschutz.

Tommy Berg: Uns ist wichtig zu betonen, dass dies lediglich ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung ist und nicht unsere bevorzugte Umsetzung einer Pflichtversicherung widerspiegelt.

Eine deutschlandweite Einheitsprämie würde bedeuten, dass Kunden in Hochrisikogebieten nicht entsprechend ihrer individuellen Gefährdung eingestuft werden. Welche Herausforderungen ergeben sich daraus für die Risikodifferenzierung? Wäre eine feinere Staffelung der Beiträge nach Risikozonen notwendig?

Carina Götzen: Eine risikobasierte Tarifierung ist in allen Versicherungsbereichen gängige Praxis. Diejenigen Versicherer, die dies besonders beherrschen, verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil. Auch in anderen Versicherungssparten gibt es erhebliche Prämienunterschiede, etwa in der Kfz-Versicherung. Junge und ältere Versicherungsnehmer zahlen für ihre KH-Deckung oft 70 Prozent bis 100 Prozent mehr als der Durchschnitt.

Aus reiner Risikoperspektive ist eine Differenzierung nach der individuellen Gefährdung sinnvoll. Dabei ist die Prämie nicht das einzige Steuerungsinstrument. Auch Selbstbehalte und individuell umgesetzte Präventionsmaßnahmen können die Prämienlast erheblich reduzieren. Die Entscheidung, inwieweit Gebäudebesitzer mit geringer Exponierung zur Finanzierung der Risiken in gefährdeten Gebieten beitragen sollen, obliegt der Politik. Hier gibt es auch jetzt schon Beispiele, wo bestimmte Risikodifferenzierungen gesetzlich verboten sind – z.B. eine Differenzierung nach Geschlecht.

Kritiker einer Pflichtversicherung argumentieren, dass eine pauschale Umlage zu einer Kostenumverteilung führen könnte, bei der Regionen mit geringem Risiko überproportional belastet werden. Wie könnte ein Modell aussehen, das sowohl den Versicherungsgedanken als auch eine faire Beitragsverteilung gewährleistet?

Tommy Berg: Was ist eine faire Beitragsverteilung? Aktuariell fair ist, dass jeder Versicherungsnehmer einen Beitrag entrichtet, der seinen erwarteten Schadenaufwand reflektiert. In der gesetzlichen Sozialversicherung hingegen steht die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen im Vordergrund. Es ist Aufgabe von Politik, einen Interessenausgleich herzustellen.

Neben der Frage der Versicherbarkeit spielt auch die staatliche Verantwortung für Prävention eine Rolle. Welche staatlichen Maßnahmen wären notwendig, um eine Pflichtversicherung nachhaltig tragfähig zu machen? Sollten beispielsweise bauliche Schutzmaßnahmen oder Anreize für Hausbesitzer stärker gefördert werden?

Tommy Berg: Grundsätzlich handelt es sich um ein (gut) kalkulierbares Risiko, insofern sehen wir aktuell wenig Argumente, die gegen eine grundsätzliche Versicherbarkeit sprechen. Das aktuell größte Risiko ist das Kumulrisiko, welches sich durch adäquate Modelle gut beherrschen lässt. Das Änderungsrisiko könnte aufgrund des Klimawandels gegen eine Versicherbarkeit sprechen, dies lässt sich aber ebenfalls über Modellierungen in Verbindung mit jährlichen Preisanpassungsmöglichkeiten beherrschen. Insgesamt sind die Risiken für die Versicherungsbranche inkl. globaler Rückversicherungsmärkte versicherbar.

Carina Götzen: Ein flächendeckendes Versicherungsangebot sollte aber keinesfalls als Anreiz verstanden werden, Investitionen in Präventionsmaßnahmen zu reduzieren. Der Klimawandel erfordert vielmehr eine verstärkte Umsetzung solcher Maßnahmen. Die Zahlen, die wir besprochen haben, spiegeln das aktuelle Prämienniveau wider. Eine Zunahme von Schadenereignissen wird zwangsläufig zu steigenden Prämien führen – ein Anstieg, der für Verbraucher jedoch nicht unbegrenzt tragbar sein kann.

Darüber hinaus sind die derzeit verfügbaren Rückversicherungskapazitäten nicht unbegrenzt. Mit der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen werden auch diese knapper und damit teurer.

Tommy Berg: Persönliche Anreize für die Hausbesitzer müssen nicht zwingend staatlich gefördert werden, das könnten die Versicherer auch über ihre Prämiengestaltung erreichen. Letztlich obliegt auch diese Entscheidung der Politik. Dass es unabhängig davon aber weitere auch öffentlich finanzierte Klimafolgenanpassungen in den Kommunen selbst geben muss, ist ganz unabhängig vom Thema Versicherung klar. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind mit dem Klimaanpassungsgesetz in Verbindung mit der Anpassungsstrategie bereits geschaffen. Grundsätzlich sollte nicht eine Entweder-oder-Lösung, sondern eine ganzheitliche Herangehensweise verfolgt werden.