Koalitionsvertrag 2025: Neue 'Riester-Rente', Pflicht-Elementarschutz und Kritik

Quelle: DALL-E

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD greift zentrale Anliegen der Versicherungswirtschaft auf. Von Altersvorsorge über Elementarschutz bis zur Digitalisierung sind viele wichtige Themen dabei. Die Branche sieht viele Chancen, aber auch offene Fragen.

CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestags verständigt. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist erfreulich, dass zahlreiche zentrale Themen auf der politischen Agenda stehen. Doch entscheidend wird sein, wie diese Vorhaben in der Praxis ausgestaltet und umgesetzt werden.

CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestags verständigt. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist erfreulich, dass zahlreiche zentrale Themen auf der politischen Agenda stehen. Doch entscheidend wird sein, wie diese Vorhaben in der Praxis ausgestaltet und umgesetzt werden.

Altersvorsorge im Fokus

Die neue Koalition plant weitreichende Reformen: Die Riester-Rente soll durch ein kostengünstiges, staatlich gefördertes Standardprodukt ersetzt werden – ohne Garantien, dafür mit reduzierten Abschluss- und Verwaltungskosten. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll durch Digitalisierung, weniger Bürokratie und verbesserte Fördermodelle gestärkt werden. Zudem soll ein Vorsorgedepot für Kinder eingeführt werden, in das der Staat monatlich einzahlt.

Elementarschadenversicherung wird verpflichtend

Künftig soll die Wohngebäudeversicherung nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Alle bestehenden Verträge sollen zu einem Stichtag angepasst werden – ergänzt durch staatliche Rückversicherung und regulierte Bedingungen. Auch die Bauleitplanung in Risikogebieten rückt in den Fokus.

Die Bundesregierung will ein Datengesetzbuch etablieren, zentrale Datenschutzaufsicht einführen und KI-Regulierung bürokratiearm umsetzen. Für Versicherer bieten sich Chancen, aber auch neue Pflichten – etwa bei der Cybersicherheit und im Umgang mit Kundendaten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll abgeschafft, Berichtspflichten reduziert und die EU-Regulierung mittelstandsfreundlich angepasst werden. Steuerlich will man mit einer degressiven AfA und niedrigeren Körperschaftsteuern Investitionsanreize setzen.

Kritik kommt vom AfW

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht im Koalitionsvertrag Licht und Schatten. Zwar begrüßt der Vermittlerverband die schnelle Einigung. Doch während erste positive Ansätze erkennbar sind, kritisiert der AfW vor allem das Ausbleiben echter Strukturreformen in der Altersvorsorge.

Insbesondere die Festlegung auf ein Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 sorgt für Unmut. „Die Festlegung auf ein Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 mag auf den ersten Blick Sicherheit vermitteln – tatsächlich ist sie Ausdruck politischer Untätigkeit und folgt auch nicht dem dringenden Reformaufruf maßgeblicher Ökonomen noch in den letzten Tagen. Wenn die entstehenden Mehrausgaben allein über Steuermittel ausgeglichen werden, droht die umlagefinanzierte Rente zur steuerfinanzierten Sozialleistung zu verkommen“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Bereits jetzt fließen rund 120 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse.

bAV und Riester-Reform: Gute Ansätze, wenig Konkretes

Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommt im Koalitionsvertrag aus Sicht des AfW zu kurz. Ankündigungen zur Digitalisierung und Vereinfachung seien zwar sinnvoll, reichten aber nicht aus. Ähnlich kritisch sieht der Verband die geplante Riester-Reform. Ein standardisiertes Produkt ohne Garantien sei ein Schritt in die richtige Richtung – allerdings fehlen Aussagen zu Vergütungen, Produktauswahl und Übergangsregelungen.

Zustimmung gibt es hingegen für die neue „Frühstart-Rente“: Für jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren sollen monatlich zehn Euro in ein steuerfreies Vorsorgedepot fließen. „Das ist ein richtiges Signal – auch wenn der Betrag eher symbolisch ist. Entscheidend wird sein, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt – insbesondere mit Blick auf die Auswahl der Produkte und deren Beratung“, so Wirth.

Besonders erfreulich ist für den Verband die Klarstellung, dass sowohl Honorar- als auch Provisionsberatung erhalten bleiben. Die BaFin soll zudem prüfen, ob sie Fehlanreize im Vertrieb ausreichend bekämpfen kann. Die geplante Regulierung von Kryptowerten und Schattenbanken begrüßt der Verband ebenfalls ausdrücklich.

Auch die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung mit staatlicher Rückversicherung und Opt-out-Möglichkeit sieht der AfW positiv. Sie stärke den Schutz vor zunehmenden Klimarisiken und wahre zugleich individuelle Entscheidungsfreiheit.