Berufsunfähigkeitsabsicherung: 'Auch für Handwerker selbstverständlich möglich'

Quelle: LV 1871

Mythen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sorgen oft für Verwirrung – von „Eine BU ist zu teuer“ bis hin zu „Man bekommt im Leistungsfall nichts“. Gemeinsam mit Experten der LV 1871 nehmen wir in dieser Serie die gängigsten BU-Irrtümer unter die Lupe und entkräften falsche Annahmen Schritt für Schritt.

Versicherungsbote: Ein häufiger Vorbehalt gegenüber der BU-Versicherung ist, dass Berufe mit hohem Risiko wie etwa bei Handwerkern kaum Zugang haben. Was ist denn an diesem Mythos dran?

Sandra John: Diese pauschale Aussage greift zu kurz. Auch für Handwerkerinnen und Handwerker ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung selbstverständlich möglich. Ein gutes Beispiel dafür ist die Golden BU für Handwerker und industrielle Fachkräfte der LV 1871: Sie bietet passgenaue Leistungen und ist so konzipiert, dass die Beiträge flexibel und individuell an unterschiedliche Lebensphasen angepasst werden können – etwa bei Weiterbildungen zum Techniker oder Meister.

Richtig ist allerdings auch: Es gibt einzelne Berufe, die nur eingeschränkt oder gar nicht versicherbar sind. Dazu zählen beispielsweise Bergführer oder Industrietaucher – also Tätigkeiten mit besonders hohen oder schwer kalkulierbaren Risiken. Vielleicht überraschend: auch Berufe wie Künstler oder Influencer können unter diese Gruppe fallen.

Was ist bei Künstlern und Influencern das Problem?

In dieser Berufsgruppe treffen gleich mehrere spannende Faktoren aufeinander: Zum einen lässt sich das Einkommen aufgrund teils großer Schwankungen nicht immer leicht einschätzen. Zum anderen ist das Berufsbild oft sehr individuell geprägt und kann – je nach Ausgestaltung – auch mit höheren Risiken verbunden sein, etwa im Bereich von Extremsportarten. Hinzu kommt die besondere mentale Herausforderung, dauerhaft in der Öffentlichkeit zu stehen und mediale Präsenz zu zeigen – ein Aspekt, der nicht unterschätzt werden sollte.

Kurzum: Die Risikobewertung gestaltet sich hier anspruchsvoller, weil viele Variablen zusammenkommen. Aber keine Sorge: Im großen Ganzen betrachtet handelt es sich dabei um absolute Einzelfälle. Über alle Berufsgruppen hinweg liegt unsere Ablehnungsquote im Antragsprozess stabil im unteren einstelligen Prozentbereich – ein klarer Beweis dafür, dass Absicherung bei uns in der Regel sehr gut machbar ist!

Ein oft zu hörender Vorbehalt gegenüber der BU-Versicherung ist, die Risikofragen seien zu komplex. Wie unterstützen Sie Kunden dabei?

Wir legen großen Wert auf klare, verständliche und zielgerichtete Kommunikation – insbesondere bei unseren Antragsfragen. Daran arbeiten wir kontinuierlich, nicht zuletzt, weil auch die Rechtsprechung von uns verlangt, dass Fragestellungen eindeutig und nachvollziehbar formuliert sind. Dabei gilt für uns stets der Grundsatz: So viele Fragen wie nötig, so wenige wie möglich. Der Umfang hängt dabei auch immer vom jeweiligen Beruf und Alter der zu versichernden Person ab.

Um die Verständlichkeit weiter zu verbessern, testen wir unsere Formulierungen regelmäßig mit echten Kundinnen und Kunden und passen sie bei Bedarf an. Darüber hinaus unterstützen wir Maklerinnen und Makler mit unserer intelligenten Angebotssoftware. Sie sorgt dafür, dass je nach Eingabe automatisch die relevanten Fragen gestellt werden – und so der Weg zu einem schnellen, korrekten Vertragsabschluss geebnet wird.

Ein großes Missverständnis ist, dass Menschen nach einer Psychotherapie keine BU-Versicherung mehr bekommen. Wie hat sich die Risikoprüfung hier verändert?

Wir stehen für eine moderne und zeitgemäße Risikoprüfung, die sich auf den aktuellen Stand medizinischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse stützt. Dabei ist uns besonders wichtig zu betonen: Wir waren nie ein Versicherer, der bei psychische Vorerkrankungen pauschal abgelehnt hat. Vielmehr verfolgen wir seit jeher einen differenzierten Ansatz, bei dem wir so viele Informationen wie möglich einholen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. In zahlreichen Fällen stellen wir einer Ablehnung bewusst auch eine Annahme mit risikoadäquater Ausschlussklausel gegenüber – wo immer dies vertretbar ist.

Psychische Erkrankungen und deren Therapien sind heute gesellschaftlich weitgehend anerkannt und ein fester Bestandteil moderner Gesundheitsvorsorge. Auch wir tragen diesem Wandel Rechnung: Unsere Risikoprüfung erfolgt sorgfältig und tiefgreifend – mit dem Ergebnis, dass wir in vielen Fällen Versicherungsschutz ermöglichen können. Es lohnt sich also in jedem Fall, den Dialog mit uns zu suchen.

Zudem berücksichtigen wir, dass psychotherapeutische Maßnahmen über das gesamte Berufsleben hinweg oft stabilisierend wirken. Entsprechend stellen sie für uns kein generelles Ausschlussrisiko mehr dar. Ausschlaggebend sind vielmehr die konkrete Diagnose, der Verlauf der Therapie und insbesondere die Frage, ob unter Therapie Beschwerdefreiheit besteht.

Hartnäckig hält sich auch der Mythos, dass BU-Versicherungen oft nicht zahlen. Wie stehen Sie dazu?

Dieser weitverbreitete Mythos entspricht nicht der Realität. Tatsächlich werden über 80 Prozent der Anträge auf Berufsunfähigkeitsleistungen anerkannt – und das Versicherer-übergreifend. Ablehnungen sind in den meisten Fällen auf unvollständige bzw. falsche Angaben bei Vertragsabschluss oder darauf zurückzuführen, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wurde.

Bei der LV 1871 prüfen wir sorgfältig und zahlen zuverlässig – denn unser Grundsatz lautet: Wo der Anspruch berechtigt ist, leisten wir gern. Genau deshalb messen wir der Risikoprüfung im Vorfeld eine so hohe Bedeutung bei. Wir prüfen Risiken transparent und fundiert und stehen im Leistungsfall konsequent zu unserer Verantwortung, wenn sich ein abgesichertes Risiko verwirklicht.

Gerade für Fälle, in denen der Grad der Berufsunfähigkeit im Rahmen der zeitlichen Prognose nicht erreicht wird – etwa weil jemand seine berufliche Tätigkeit nur vorübergehend krankheits- oder unfallbedingt nicht ausüben kann –, gibt es sinnvolle Absicherungsalternativen. Mit dem Arbeitsunfähigkeitsbaustein innerhalb der BU-Versicherung lässt sich gezielt auch für solche Konstellationen vorsorgen.

Wie stellen Sie sicher, dass Kunden im Leistungsfall gut betreut werden?

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt – auch und besonders im Leistungsfall. Jeder Kunde wird von einem festen Ansprechpartner begleitet, der ihn persönlich durch den gesamten Prozess führt. Gerade wenn es darauf ankommt, ist dieser direkte Kontakt besonders wertvoll: Er schafft Vertrauen, verkürzt Wege und sorgt dafür, dass die Leistungsprüfung so reibungslos und effizient wie möglich verläuft.

Für zusätzliche Flexibilität bieten wir ein komfortables 24/7-Online-Portal, über das Dokumente ganz einfach hochgeladen und Anfragen gestellt werden können – jederzeit und ortsunabhängig. Und wenn es offene Fragen gibt, sind unsere erfahrenen Leistungsprüfer direkt erreichbar und kümmern sich um schnelle, verlässliche Klärung. Wir lassen unsere Kundinnen und Kunden nicht allein – sondern begleiten sie persönlich und digital.

Zum Abschluss der Serie über BU-Mythen geht Frank Leitgeb, Leiter dezentraler Vertrieb der LV 1871, auf den Mythos ein, eine BU-Versicherung abzuschließen sei zu komplex.